Ausweispflichtig sind alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Personalausweise, die vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden, setzen das Einverständnis beider Eltern voraus. Die Einverständniserklärung ist der Passbehörde bei der Beantragung des Ausweises in schriftlicher Form vorzulegen.
Für die Beantragung benötigen Sie
• wenn der alte Ausweis nicht durch das Passamt der Stadtverwaltung Bruchköbel ausgestellt wurde Ihre Geburtsurkunde bzw. bei Verheirateten die Heiratsurkunde – ansonsten Ihren alten Personalausweis
• ein Lichtbild nach biometrischen Richtlinien
• sofern vorhanden: den alten Personalausweis / vorläufigen Personalausweis / Kinderausweis oder Kinderreisepass
Gebühren
• Die Gebühr beträgt für Personen ab 24 Jahre 28,80 €, für Personen unter 24 Jahre 22,80 €
• Änderung der Geheimnummer 6,00 €
• Nachträgliches Einschalten eID 6,00 €
• Entsperrung der Online-Ausweisfunktion 6,00 €
Hinweise
Ausweisverlängerungen sind leider nicht möglich. Ausweispapiere müssen nach Ablauf der Gültigkeit vom Ausweisinhaber persönlich beantragt werden. Die Abholung des Ausweises durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.
Öffnungszeiten Bürgerbüro
(Innerer Ring 1)
Montag und Mittwoch
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr (durchgehend)
Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Rathaus
Montag bis Freitag
8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
15.00 Uhr - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel : 06181 - 975-0
Fax: 06181 - 975-204
Email: info(at)bruchkoebel.de
Postadresse Rathaus Bruchköbel
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63480 Bruchköbel