Die Straßenverkehrsbehörde befasst sich mit allen Ereignissen im Zusammenhang mit der Nutzung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze.
Ein Hauptaugenmerk liegt auf der Anordnung von Verkehrszeichen und der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Hessischen Straßengesetzes (HessStrG).