Hinweisgebersystem:
Durch die Hinweisgeberrichtlinie (auch Whistleblower-Richtlinie) will die Europäische Union Hinweisgeber, die auf Mißstände aufmerksam machen, schützen. In Deutschland wird diese Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen.
Im Hinweisgebersystem können Sie - einfach und anonym - einen fundierten Hinweis geben, den Sie beweisen können.
Hinweisgeber sind Personen, die Verstöße eines Unternehmens oder einer Behörde gegen gesetzliche oder interne Vorgaben melden. Sie benötigen besonderen Schutz, wenn Sie einen solchen Vorfall melden wollen, da Sie sich in diesem Moment gegen den eigenen Arbeitgeber, Auftraggeber beziehungsweise Dienstherrn wenden.
Um diesen Schutz zu gewährleisten, haben wir einen besonderen Meldekanal eingerichtet. Durch diesen Meldekanal können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Missstände anzeigen, ohne negative arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Die Angabe Ihres Namens und weiterer Daten ist freiwillig. Geben Sie diese an, so könnten Sie über den Fortschritt der Prüfungen informiert werden.
Über den untenstehenden Link gelangen Sie zum Hinweisgeber-Meldesystem.
Weitere Informationen finden Sie direkt im Meldekanal und Hinweisgebersystem: