Gesundheit und finanzielle Unabhängigkeit ist ein wichtiger persönlicher und gesellschaftlicher Wert.
Ihre Bedeutung wird oft erst bei fehlender Arbeit, Krankheit oder mit zunehmendem Alter erkannt.
Zuständige Koordinations- und Leistungssachbearbeitungsstelle für unterschiedliche Hilfen in den verschiedensten Lebenslagen ist der Main-Kinzig-Kreis.
Die entsprechenden Links zu den Behörden und den Formularen finden Sie bei den jeweiligen Services.
Diese Formulare sind auch im Stadthaus erhältlich.
Ausgefüllte Anträge nehmen wir gerne zur Weiterleitung an die zuständigen Stellen an.
siehe Asyl, Unterpunkt Asylverwaltung
Unabhängig vom Einkommen der Eltern sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene chancengleich am kulturellen Leben und an der Gesellschaft teilhaben dürfen.
Dies können beispielsweise Tagesausflüge von Kindertageseinrichtungen und Schulen, Freizeiten von Kindertageseinrichtungen oder Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung in Kinder-tageseinrichtungen oder Schule, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. für Vereinsangebote, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten) sein.
Für nähere Informationen und Antrags-Formulare schauen Sie bitte bei den zuständigen Ämtern auf die unten aufgeführten Seiten:
Gerne geben wir Ihnen die gedruckten Antrags-Formulare in unserem Stadthaus aus und leiten diese – von Ihnen ausgefüllt und mit den notwendigen Bestätigungen - an die zuständigen Stellen weiter.
Für Jugendliche, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine ärztliche Untersuchung und Beratung vor Beginn einer beruflichen Tätigkeit vorgeschrieben. So können gesundheitliche Probleme und Risiken besonders in Bezug auf den beabsichtigten Beruf erkannt werden.
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird von der Stadt Bruchköbel für Jugendliche, die in der Stadt Bruchköbel ihren Hauptwohnsitz haben, ausgestellt und ist gebührenfrei.
Bitte bringen Sie für die Aushändigung ein Ausweisdokument mit.
Den Berechtigungsschein legen Sie dem Arzt Ihrer Wahl vor. Somit ist die Untersuchung für Sie kostenfrei.
Die Jugendschutzuntersuchung behält für 12 Monate ihre Gültigkeit, auch wenn Sie Ihren Ausbildungsplatz wechseln.
Für eine weitere Untersuchung ist die Vorlage des Ausbildungsvertrages notwendig.
Sie erhalten Ihren Berechtigungsschein im Stadthaus.
Aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen können Sie von der Zahlung der Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit werden.
Informationen dazu erhalten Sie bei:
ARD ZDF Deutschlandradio – Beitragsservice -
50656 Köln
Auf der Internetseite https://www.rundfunkbeitrag.de finden Sie einen barrierefreien Zugang zum Antrag.
Gerne geben wir Ihnen auch die gedruckten Antrags-Formulare in unserem Stadthaus aus und leiten diese – von Ihnen ausgefüllt und mit den notwendigen Bestätigungen - an die zuständige Stelle weiter.
Hinweis: Für die Verlängerung einer bereits genehmigten Rundfunk-Gebühren-Befreiung ist ein erneuter Antrag nicht nötig. Die vom jeweiligen Leistungsträger ausgestellte Bescheinigung zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist ausreichend.
Antrag nach Schwerbehindertenrecht
Wer eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung hat, kann beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Fulda (Versorgungsamt) einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen.
Kontaktadresse:
Hessische Amt für Versorgung und Soziales
Washingtonallee 2
36041 Fulda
Telefon: 0661/6207-0
E-Mail: postmaster(at)havs-ful.hessen.de
Beratungstermine zur Unterstützung bei der Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen.
Diese finden statt im Seniorenbüro der Stadt Hanau unter folgender Adresse
Steinheimer Straße 1
63450 Hanau
Gerne geben wir Ihnen die gedruckten Antrags-Formulare in unserem Stadthaus aus.
Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Das Kommunale Center für Arbeit (KCA), auch Jobcenter genannt, ist für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zuständig.
SGB II, auch als ALG II oder Hartz IV bekannt, wird im Anschluss an das Arbeitslosengeld I gezahlt.
Das Servicebüro des KCA, Eugen-Kaiser-Str. 7 in 63450 Hanau, ist erste Anlaufstelle und nimmt Ihre Antragsunterlagen entgegen.
Beim KCA in Hanau erhalten Sie auch Hilfe für eine Rückkehr in das Berufsleben.
Über folgenden Link erhalten Sie digitalen Kontakt zum Kommunalen Center für Arbeit in Hanau.
Gerne geben wir Ihnen die gedruckten Antrags-Formulare in unserem Stadthaus aus und leiten diese – von Ihnen ausgefüllt und mit den notwendigen Unterlagen - an die zuständigen Stellen weiter.
Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Grundsicherung im Alter, auch ergänzend, falls Ihre Rente nicht ausreicht, und bei Erwerbsminderung können Sie beim Main-Kinzig-Kreis – Existenzsicherung - in Gelnhausen beantragen.
Über folgenden Link erhalten Sie digitalen Kontakt zum MKK in Gelnhausen.
Hier können unter bestimmten Bedingungen auch ergänzende Leistungen nach SGB XII für ambulante Pflege und Heimaufnahme beantragt werden.
Gerne geben wir Ihnen die gedruckten Antrags-Formulare in unserem Stadthaus aus und leiten diese – von Ihnen ausgefüllt und mit den notwendigen Unterlagen - an die zuständigen Stellen weiter.
Alleinstehende Elternteile können in Schwierigkeiten geraten, wenn durch den anderen Elternteil keine Unterhaltszahlungen erfolgen.
Es liegt dabei die Überlegung zugrunde, dass der allein erziehende Elternteil in diesem Fall einer Doppelbelastung ausgesetzt ist und Hilfe benötigt.
Zuständige Behörde zur Antragstellung ist das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen.
Über folgenden Link erhalten Sie digitalen Kontakt zum Jugendamt in Gelnhausen (Unterhaltsvorschusskasse).
Gerne geben wir Ihnen auch die gedruckten Antrags-Formulare in unserem Stadthaus aus und leiten diese – von Ihnen ausgefüllt und mit den notwendigen Unterlagen - an die zuständige Stelle weiter.
Wohngeld gibt es sowohl als Mietzuschuss für Personen die Mieterin oder Mieter einer Wohnung sind als auch als Lastenzuschuss für Eigen-tümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum.
Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte einen Anspruch geltend machen.
Zu beachten ist, dass Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen sind, wenn diese Leistungen die Wohnkosten bereits berücksichtigen. Hierzu zählen beispielsweise Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II/ALG II) und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII).
Zuständige Behörde ist die Wohngeldstelle beim Main-Kinzig-Kreis in Gelnausen.
Über folgenden Link erhalten Sie digitalen Kontakt zur Wohngeldstelle.
Gerne geben wir Ihnen auch die gedruckten Antrags-Formulare in unserem Stadthaus aus und leiten diese – von Ihnen ausgefüllt und mit den notwendigen Unterlagen - an die zuständige Stelle weiter.