Der Bereich Umwelt- und Naturschutz, Stadtgrün, Klimaschutz ist so vielfältig und durch zahlreiche gesetzliche Regelwerke in einzelne Fachgebiete differenziert. In einigen Fällen muss an die Behörden des Main-Kinzig-Kreises verwiesen werden.
Rufen Sie bezüglich Ihres Anliegens gerne bei uns an, damit geklärt werden kann, in welchem Zuständigkeitsbereich Ihre Anfrage anzusiedeln ist. Wir nennen Ihnen dann die zuständige Stelle.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter der Bauabteilung häufig Termine im Außendienst wahrnehmen. Deshalb empfehlen wir Ihnen vor Ihrem Besuch telefonisch abzuklären, ob Ihr Ansprechpartner im Hause ist.
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Hintergrund Klimaschutzkonzept:
Ziel des Klimaschutzkonzeptes ist es, die bisherigen städtischen Aktivitäten zu reflektieren und eine Planung für die kommenden Jahre zu entwickeln. Dabei werden zentrale Handlungsfelder definiert und Maßnahmen abgeleitet, die den Klimaschutz und die Klimaanpassung in Bruchköbel stärken. Gleichzeitig soll die Lebensqualität der Bevölkerung langfristig gesichert und verbessert werden. Projekt KSI: Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes mit Klimaschutzmanagement für die Stadt Bruchköbel – Erstvorhaben“ wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative.
Ich möchte einen Baum fällen, was ist zu beachten?
Aufgrund der komplexen Vorschriften ist es ratsam, planbare Fällungen oder Gehölzrückschnitte in der Zeit vom ersten Oktober bis Ende Februar durchzuführen.
In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es grundsätzlich verboten, Bäume außerhalb des Waldes und außerhalb von Gärten zu fällen. Bäume in gärtnerisch genutzten Grundflächen sind von den Fällverboten nicht betroffen.
Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in dem genannten Zeitraum nicht abgeschnitten oder auf-den-Stock gesetzt werden. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, um den Zuwachs zu beseitigen oder die Gesundheit der Bäume und Gehölze zu erhalten. Die Beseitigung von Bäumen und Gehölzen im Außenbereich gilt als Eingriff in den Naturhaushalt, der von der Unteren Naturschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises zu genehmigen ist.
Unabhängig von den o. g. Fristen gelten immer die artenschutzrechtlichen Vorschriften. Fäll- und Schnittmaßnahmen sind beispielsweise dann verboten, wenn Vögel in dem Gehölz nisten oder brüten oder Baumhöhlen von Tieren genutzt werden. Ausnahmegenehmigungen sind möglich, wenn zwingende Gründe dies rechtfertigen. Die Anträge sind bei der Unteren Naturschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises zu stellen.
Bäume, die laut Bebauungsplan erhalten werden müssen, können unter bestimmten Voraussetzungen gefällt werden, ein Ersatzbaum ist verpflichtend.
Weitergehende Auskünfte erteilen die Ansprechpartner des Bauamtes / Unteramt Umwelt, Naturschutz, Stadtgrün, Klimaschutz.
Wie und an wen kann ich Gefahren, die von Bäumen ausgehen: Astbruch u. a., melden?
Gefahren durch Bäume, wie Astbruch und Totholzvorkommnisse können der Stadt Bruchköbel an die Ansprechpartner des Bauamtes / Unteramt Umwelt, Naturschutz, Stadtgrün, Klimaschutz gemeldet werden.
Sind noch BTI-Tabletten gegen Mücken verfügbar bzw. ab wann und wie können / sollen diese angewendet werden?
„Culinex“-Tabletten gegen Stechmücken sind über die Sommermonate im Bürgerbüro Bruchköbel kostenfrei erhältlich.
Die im Wasser löslichen Tabletten erhalten nur eine geringe Dosis, des biologischen Wirkstoffs Bacillus thuringensis israelensis (B.t.i.) und sind hauptsächlich zur Mückenbekämpfung für Kleinteiche oder Regentonnen bestimmt. Durch die Aufnahme des Wirkstoffs wird die Darmwand der Mückenlarven geschädigt, woran sie sterben. Allerdings ist ein Neubefall möglich!
Details finden Sie in der Packungsbeilage. Pro Haushalt gibt es eine Packung mit 10 Tabletten. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zur Abholung mit.
Weitergehende Auskünfte erteilen die Ansprechpartner des Bauamtes / Unteramt Umwelt, Naturschutz, Stadtgrün, Klimaschutz.
Wo und wie können wir Meldungen über eine Bibertätigkeit, Waschbären, Ratten, Nutrias, ein auffälliges Ameisenaufkommen oder das Entfernen von Hornissen-/ Wespennestern abgeben?
Die Ordnungsbehörde kümmert sich um die Bekämpfung von Schädlingen (z. B. Ratten) sowie invasiven Arten (z. B. Große Drüsenameise) auf öffentlichen Flächen. Für entsprechende Meldungen können Sie den Mängelmelder nutzen.
Für Privatgrundstücke sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich.
Auskünfte und weitere Informationen zum Artenschutz erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Bauamtes / Unteramt Umwelt, Naturschutz, Stadtgrün, Klimaschutz.