Nachfolgend sehen Sie die Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bruchköbel.
Dazu gehören Einladungen zur Stadtverordnetenversammlung, zu den Ausschüssen, Bekanntmachungen von Beschlüssen, Satzungen, Jahresabschlüssen uvw.
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Allgemeinverfügung zur Vergabe einer neuen amtlichen Gebiets- und Lagebezeichnung
Über die Benennung von Gemeindeteilen als Angelegenheit kommunaler Selbstverwaltung entscheidet gemäß § 12 Hessische Gemeindeordnung (HGO) die Stadt Bruchköbel.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel hat in ihrer Sitzung am 2. Dezember 2025 (DS-Nr. 219/2025) die Benennung einer neuen amtlichen Gebiets- und Lagebezeichnung im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Alter Festplatz“ (in Kraft getreten am
8. Januar 2025) beschlossen.
In Vollzug des vorbezeichneten Beschlusses erlässt der Magistrat der Stadt Bruchköbel folgende Allgemeinverfügung gemäß § 35 Satz 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG):
Das neu zu erschließende Baugebiet in der Gemarkung Bruchköbel, Gewannbezeichnung Niederwiesen, Flur 5 umfasst die Flurstücke 1041, 1042, 1043 und 1044. Die Flächen des Gemeinbedarfs sind für die Nutzung mit besonderer funktionaler Prägung (Soziales, Gesundheit und Kur) sowie für die landwirtschaftliche Nutzung als Grünfläche festgesetzt. Die Erschließung erfolgt vom Kirleweg aus. Die genaue Lage ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen und erhält die amtliche Lagebezeichnung:
„Am Alten Festplatz“
Die Benennung dient der eindeutigen Orientierung, der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Identifikation und Auffindbarkeit der Liegenschaften im Zusammenhang mit der Hausnummerierung. Die Benennung tritt am Tage nach der Vollendung der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Bruchköbel, Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel Widerspruch erhoben werden.
Bruchköbel, den 12.01.2026
Magistrat der Stadt Bruchköbel
Sylvia Braun
Bürgermeisterin
Satzung zur Auflösung der Wirtschaftlichen Betriebe der Stadt Bruchköbel
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. Nr. 24) und der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) i. d. F. vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel am 16.12.2025 die folgende Satzung beschlossen:
Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs Wirtschaftliche Betriebe der Stadt Bruchköbel und zur Aufhebung der Eigenbetriebssatzung der Stadt Bruchköbel
§ 1 Auflösung des Eigenbetriebes
Der Eigenbetrieb Wirtschaftliche Betriebe der Stadt Bruchköbel wird mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2026 aufgelöst und als Vermögen der Stadt fortgeführt.
§ 2 Aufhebung der Eigenbetriebssatzung
Die Eigenbetriebssatzung der Stadt Bruchköbel vom 9.6.2004 wird mit Ablauf des 31. Dezember 2026 aufgehoben.
§ 3 Jahresabschluss, Schluss- und Auflösungsbilanz
(1) Die Betriebsleitung stellt zum 31. Dezember 2026 den Jahresabschluss und den Lagebericht auf (§ 27 EigBGes). Der Jahresabschluss nach Satz 1 ist zugleich die Schluss- und Auflösungsbilanz des Eigenbetriebes.
(2) Die Stadtverordnetenversammlung bestellt den Abschlussprüfer für den Jahresabschluss nach Abs. 1, sofern nicht für das Wirtschaftsjahr bereits ein Abschlussprüfer bestellt war.
(3) Die Vorschriften über die Vorlage des Jahresabschlusses nach § 27 Abs. 3 und 4 EigBGes bleiben unberührt.
§ 4 Wahrnehmung der Aufgaben
Die bisherigen Aufgaben des Eigenbetriebs wirtschaftliche Betriebe der Stadt Bruchköbel werden ab dem 1. Januar 2027 vom Magistrat wahrgenommen.
§ 5 Nachweis der Vermögensgegenstände und Schulden
Die Vermögensgegenstände und Schulden des Eigenbetriebs wirtschaftliche Betriebe der Stadt Bruchköbel werden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2027 auf die Stadt Bruchköbel übertragen und in der Bilanz und der Anlagenbuchhaltung der Stadt Bruchköbel nachgewiesen.
§ 6 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Ausgefertigt:
Bruchköbel, den 18.12.2025
Der Magistrat der Stadt Bruchköbel
Sylvia Braun
Bürgermeisterin
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