Nachfolgend sehen Sie die Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bruchköbel.
Dazu gehören Einladungen zur Stadtverordnetenversammlung, zu den Ausschüssen, Bekanntmachungen von Beschlüssen, Satzungen, Jahresabschlüssen uvw.
Über folgenden Link gelangen Sie zum Ratsinformationssystem. Dort finden Sie den Kalender mit den Terminen der Ausschüsse und Stadtverordnetenversammlungen.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bruchköbel
Nachrücken von Stadtverordneten
Die Stadtverordnete Frau Gina Mahlke, Innerer Ring 2, 63486 Bruchköbel hat ihr Mandat niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Frau Gina Mahlke aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel ausscheidet. Als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD – habe ich Frau Christiane Baumecker, Andersenstraße 30, 63486 Bruchköbel festgestellt, die ihr Mandat nicht angenommen hat.
Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD –
Herr Matthias Herget, Glockenstraße 20, 63486 Bruchköbel
an die Stelle der Frau Gina Mahlke tritt.
Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch beim Wahlleiter der Stadt Bruchköbel, Stadthaus, Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel, erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Über Einsprüche entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel.
Bruchköbel, den 11.09.2026
Der Wahlleiter der Stadt Bruchköbel
Dr. Wächtler
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bruchköbel
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 29.09.2026, 19:30 Uhr im Stadthaus, Stadtverordnetensaal (2. OG, Zimmer 218), Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel
Tagesordnung
öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift der Sitzung vom 01.09.2026
2. Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers / Anfragen an den Stadtverordnetenvorsteher
3. Bericht des Magistrats über wichtige Verwaltungsangelegenheiten und Anfragen zu diesen Berichten
4. Berichte aus den Ausschüssen
5. DS-177/2026
Antrag der FDP-Fraktion:
Berichtsantrag über eine mögliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf der Liegewiese des Freibades
6. DS-174/2026 Änderungen im Ortsgericht Bruchköbel I
7. DS-175/2026 Erweiterung der Zahl der Ortsgerichtsschöffen und Wahl eines weiteren Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Bruchköbel I (Bruchköbel, Kernstadt)
8. DS-137/2026 Integriertes Klimaschutzkonzept
- in der Fassung des Änderungsantrags GRÜNE/FDP aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt und Verkehr am 15.09.2026
- Änderungsantrag CDU aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt und Verkehr am 15.09.2026
9. DS-166/2026 Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
10. DS-160/2026 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2025 der Sozialen Dienste der Stadt Bruchköbel
11. DS-161/2026 Wirtschaftsplan 2027 der Sozialen Dienste
12. DS-162/2026 Vergabe der Jahresabschlussprüfung 2026 der Sozialen Dienste der Stadt Bruchköbel
gez.
Guido Rötzler
Stadtverordnetenvorsteher
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bruchköbel
Auskunfts- und Übermittlungssperren
Das Bundesmeldegesetz räumt allen Bürgern und Bürgerinnen das Recht ein, der Übermittlung gewisser Daten zu widersprechen. Zudem besteht, in begründeten Einzelfällen, die Möglichkeit der Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister. Mit der Eintragung einer Auskunftssperre wird die Erteilung von Melderegisterauskünften und Datenübermittlungen eingeschränkt oder von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht. Die Meldebehörde hat alle Bürger*innen einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf diese Möglichkeiten hinzuweisen.
1. Auskunftssperre (§ 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz [BMG])
Eine Auskunftssperre wird auf schriftlichen Antrag oder von Amts wegen in das Melderegister eingetragen, wenn der Meldebehörde Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Der schriftliche Antrag kann gem. § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) formlos eingereicht werden. Die Notwendigkeit einer Auskunftssperre muss ausführlich begründet und ggfls. durch die Vorlage entsprechender Nachweise glaubhaft gemacht werden. Sie wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden.
2. Übermittlungssperren
Folgende Übermittlungssperren können ohne Angabe von Gründen beantragt werden und gelten bis zum Widerruf:
Formularvordrucke zur Beantragung der vorgenannten Auskunfts- und Übermittlungssperren werden von den Mitarbeiter*innen im Einwohnermeldeamt ausgegeben
Zudem steht eine Online-Antragstellung unter www.bruchkoebel.de zur Verfügung.
Zuständig für die Eintragung aller genannten Sperren ist der Magistrat der Stadt Bruchköbel, Einwohnermeldeamt, Hauptstr. 32, 63486 Bruchköbel.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt zur Verfügung.
Bruchköbel, den 10. September 2026
Der Magistrat
der Stadt Bruchköbel
Sylvia Braun
Bürgermeisterin
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bruchköbel
Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt und Verkehr
am Dienstag, 15.09.2026, 20:00 Uhr
im Stadthaus, Stadtverordnetensaal (2. OG, Zimmer 218),
Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel
Öffentliche Sitzung, Tagesordnung:
1. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift der Stizung vom 18.08.2026
2. DS-137/2026: Integriertes Klimaschutzkonzept
3. Verschiedenes
gez. Uwe Ringel
Ausschussvorsitzender
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT BRUCHKÖBEL
Zur Vorbereitung der Hallenbadsaison wird das Freibad ab dem 14.09.2026 für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen.
Das Hallenbad wird voraussichtlich ab dem 05.10.2026 wieder geöffnet sein.
Bruchköbel, 03.09.2025
Der Magistrat der Stadt Bruchköbel
Silvia Braun
Bürgermeisterin
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bruchköbel
Einladung zur Sitzung des Ausländerbeirats am Mittwoch, 09.09.2024, 19:00 Uhr im Stadthaus, Seminarraum, Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel, EG (Zimmer 1 + 2)
Tagesordnung:
öffentliche Sitzung
1. Eröffnung und Feststellung der ordentlichen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
2. Vorstellung des Vereins Integration und Vielfalt Bruchköbel e.V.
durch Herr Joachim Mathea
3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 05.08.2026
4. Rückblick auf das Fest des Seniorenbeirats
5. Berichte des Vorsitzenden, Besuche von Veranstaltungen und Seminaren
6. Neuverteilung der Zuständigkeit von Haupt- u. Finanzausschuss und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt und Verkehr
7. Datenblatt für den agah
8. agah Plenarsitzung am 19.09.2026
agah-Anträge 26004 und 26005
9. Verschiedenes, Themen für die nächste Sitzung,
Festlegung des nächsten Sitzungstermins
10. Projekt „Pass[t] Genau / Einbürgerungslots*in“
gez.
Lester Kortenhoeven
Vorsitzender
Einladung zur Sitzung des Seniorenbeirats am Dienstag, 08.09.2026, 10:00 Uhr, Stadthaus, Seminarraum (EG, Zimmer 1 + 2),
Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel
öffentliche Sitzung
1. Eröffnung und Begrüßung,
Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 11. August 2026
3. Maßnahmen aus ToDo-Liste / Berichte
4. Veranstaltung der Sozialen Dienste
5. Exkursionen 2027
6. Delegierte für die Sitzung des LSVH
7. BOB 10/26
8. Verschiedenes
gez.
Dr. Herget
Vorsitzender
Über folgenden Link können Sie die Einladung zur Kreistagssitzung am 04.09.2026 downloaden >>
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bruchköbel
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 01.09.2026, 19:30 Uhr im Stadthaus, Stadtverordnetensaal (2. OG, Zimmer 218), Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel
Tagesordnung
öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift der Sitzung vom 23.06.2026
2. Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers / Anfragen an den Stadtverordnetenvorsteher
3. Bericht des Magistrats über wichtige Verwaltungsangelegenheiten und Anfragen zu diesen Berichten
4. Berichte aus den Ausschüssen
5. Fragen zu aktuellen Themen
6. DS-155/2026
Antrag der CDU-Fraktion:
Einführung Abfallsatzung und Gefahrenabwehrverordnung
7. DS-156/2026
Antrag der CDU-Fraktion:
Mehr Aufenthaltsqualität im Sommer – Beschattung für den Freien Platz und den Stadtplatz schaffen
8. DS-157/2026
Antrag der Fraktionen von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SPD:
Nutzungskonzept „Altes Rathaus“
9. DS-154/2026
Ehrenordnung
10. DS-141/2026
Bildung einer Friedhofskommission – Wahl der Mitglieder
11. DS-142/2026
Wahl der Mitglieder des Personalrates für die Friedhofskommission
12. DS-145/2026
Wahlen für die Mitglieder der Eigenbetriebskommission Soziale Dienste der Stadt Bruchköbel:
Stadtverordnete und wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen
13. DS-146/2026
Wahl der Mitglieder des Personalrates für die Eigenbetriebskommission Soziale Dienste der Stadt Bruchköbel
14. DS-56/2026
Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss 2020 und Entlastung des Magistrats
15. DS-57/2026
Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss 2021 und Entlastung des Magistrats
16. DS-111/2026
Rückbau der Fußgängerbrücke R5 in der Hanauer Straße in Roßdorf.
17. DS-168/2026
Ehrung gemäß der Ehrenordnung der Stadt Bruchköbel
(vorbehaltlich Beschluss des Magistrats)
gez.
Guido Rötzler
Stadtverordnetenvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bruchköbel
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel über die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung sowie über die Gültigkeit der Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Bruchköbel am 15. März 2026
In ihrer Sitzung am 14.04.2026 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel sowie die Gültigkeit der Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Bruchköbel am 15. März 2026 festgestellt. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen lagen nicht vor.
Bruchköbel, 10.08.2026
Der Wahlleiter der Stadt Bruchköbel
Dr. Wächtler
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Die Stadtverordnete Frau Elena Lind, Breslauer Straße 11, 63486 Bruchköbel hat ihr Mandat nicht angenommen.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Frau Elena Lind aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel ausscheidet. Als nächste noch nicht berufene Bewerberin habe ich Frau Alexandra Lüdecke, Fritz-Schubert-Ring 71, 63486 Bruchköbel festgestellt, die ihr Mandat nicht angenommen hat. Als nächste noch nicht berufene Bewerberin habe ich Frau Sabine Trebing, Diebacher Straße 2 a, 63486 Bruchköbel festgestellt, die ihr Mandat nicht angenommen hat.
Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags Alternative für Deutschland – AfD –
Herr Alexander Tack, Bächelstraße 23, 63486 Bruchköbel
an die Stelle der Frau Elena Lind tritt.
Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch beim Wahlleiter der Stadt Bruchköbel, Stadthaus, Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel, erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Über Einsprüche entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel.
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Der Stadtverordnete Herr Reiner Keim, Herderstraße 8, 63486 Bruchköbel hat sein Mandat durch die Wahl zum ehrenamtlichen Stadtrat der Stadt Bruchköbel verloren.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Herr Reiner Keim aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel ausscheidet und dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU –
Frau Sarah Krückendorf, Blochbachstraße 20 a, 63486 Bruchköbel
an die Stelle des Herrn Reiner Keim tritt.
Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch beim Wahlleiter der Stadt Bruchköbel, Stadthaus, Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel, erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Über Einsprüche entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel.
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Die Stadtverordnete Frau Ingrid Cammerzell, Ahornweg 1, 63486 Bruchköbel
hat ihr Mandat durch die Wahl zur ehrenamtlichen Stadträtin der Stadt Bruchköbel verloren.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Frau Ingrid Cammerzell aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel ausscheidet und
dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU –
Herr Tobias Schadeberg, Issigheimer Straße 25, 63486 Bruchköbel
an die Stelle der Frau Ingrid Cammerzell tritt.
Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch beim Wahlleiter der Stadt Bruchköbel, Stadthaus, Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel, erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Über Einsprüche entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel.
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Der Stadtverordnete Herr Jürgen Schäfer, Am Gehrenrain 4, 63486 Bruchköbel
hat sein Mandat durch die Wahl zum ehrenamtlichen Stadtrat der Stadt Bruchköbel verloren.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Herr Jürgen Schäfer aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel ausscheidet und
dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags Freie Demokratische Partei – FDP –
Herr Jürgen Dick, Königsberger Straße 27, 63486 Bruchköbel
an die Stelle des Herrn Jürgen Schäfer tritt.
Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch beim Wahlleiter der Stadt Bruchköbel, Stadthaus, Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel, erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Über Einsprüche entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel.
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Der Stadtverordnete Herr Gerhard Kalbfleisch, Schmiedestraße 4, 63486 Bruchköbel hat sein Mandat durch die Wahl zum ehrenamtlichen Stadtrat der Stadt Bruchköbel verloren.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Herr Gerhard Kalbfleisch aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel ausscheidet und dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags Freie Demokratische Partei – FDP –
Herr Andreas Kalbfleisch, Am Schlittenberg 8, 63486 Bruchköbel
an die Stelle des Herrn Gerhard Kalbfleisch tritt.
Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch beim Wahlleiter der Stadt Bruchköbel, Stadthaus, Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel, erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Über Einsprüche entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel.
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Die Stadtverordnete Frau Patricia Bürgstein, Käthe-Kollwitz-Ring 68, 63486 Bruchköbel hat ihr Mandat durch die Wahl zur ehrenamtlichen Stadträtin der Stadt Bruchköbel verloren.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Frau Patricia Bürgstein aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel ausscheidet und dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags Bündnis 90 / DIE GRÜNEN – GRÜNE –
Herr Bernd Buick, Udo-Müller-Ring 31 b, 63486 Bruchköbel
an die Stelle der Frau Patricia Bürgstein tritt.
Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch beim Wahlleiter der Stadt Bruchköbel, Stadthaus, Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel, erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Über Einsprüche entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel.
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Der Stadtverordnete Herr Klaus-Oliver Blum, Friedrich-Ebert-Straße 76, 63486 Bruchköbel hat sein Mandat durch die Wahl zum ehrenamtlichen Stadtrat der Stadt Bruchköbel verloren.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Herr Klaus-Oliver Blum aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel ausscheidet und dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags Bündnis 90 / DIE GRÜNEN – GRÜNE –
Herr Klaus Linek, Bahnhofstraße 37 a, 63486 Bruchköbel
an die Stelle des Herrn Klaus-Oliver Blum tritt.
Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch beim Wahlleiter der Stadt Bruchköbel, Stadthaus, Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel, erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Über Einsprüche entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel.
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Die Stadtverordnete Frau Daniela Grund, Gerhart-Hauptmann-Straße 17, 63486 Bruchköbel hat ihr Mandat nicht angenommen bzw. niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD –
Herr Norbert Viemann, Bogenstraße 36, 63486 Bruchköbel
an die Stelle der Frau Daniela Grund tritt.
Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch beim Wahlleiter der Stadt Bruchköbel, Stadthaus, Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel, erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Über Einsprüche entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel.
Bruchköbel, den 10.08.2026
Der Wahlleiter der Stadt Bruchköbel
Dr. Wächtler
F Ä L L I G K E I T V O N S T E U E R N U N D A B G A B E N
Die Stadtkasse Bruchköbel macht darauf aufmerksam, dass am 15.08.2026
folgende Steuer- und Gebührenverpflichtungen fällig werden:
Grundbesitzabgaben 3. Quartal 2026
Gewerbesteuer VZ 3. Quartal 2026
Müllabfuhrgebühren 3. Quartal 2026
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens
31.08.2026
an die Stadtkasse Bruchköbel zu zahlen.
Nach dem 31.08.2026 werden die fällig gewesenen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungszwangsverfahren kostenpflichtig eingezogen. Gemäß § 240 der Abgabenordnung vom 16. März 1977 werden Säumniszuschläge von 1 v.H. für jeden angefangenen Monat berechnet.
Wir bitten die Steuerpflichtigen, den genannten Zahlungstermin einzuhalten.
Stadtkasse Bruchköbel
Jost
Kassenverwalter
Über folgenden Link können Sie die neue Entgelt- und Benutzungsordnung der Stadt Bruchköbel für die Benutzung städtischer Gebäude (gültig ab 01.07.2026) öffnen und herunterladen.
Über folgenden Link gelangen Sie zur jährlichen Amtlichen Neubekanntmachung der Marktordnung Weihnachtsmarkt mit aktuellem Anmeldevordruck
Über folgenden Link gelangen Sie zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026 mit Genehmigung >>
Allgemeinverfügung zur Vergabe einer neuen amtlichen Gebiets- und Lagebezeichnung
Über die Benennung von Gemeindeteilen als Angelegenheit kommunaler Selbstverwaltung entscheidet gemäß § 12 Hessische Gemeindeordnung (HGO) die Stadt Bruchköbel.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel hat in ihrer Sitzung am 2. Dezember 2025 (DS-Nr. 219/2025) die Benennung einer neuen amtlichen Gebiets- und Lagebezeichnung im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Alter Festplatz“ (in Kraft getreten am
8. Januar 2025) beschlossen.
In Vollzug des vorbezeichneten Beschlusses erlässt der Magistrat der Stadt Bruchköbel folgende Allgemeinverfügung gemäß § 35 Satz 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG):
Das neu zu erschließende Baugebiet in der Gemarkung Bruchköbel, Gewannbezeichnung Niederwiesen, Flur 5 umfasst die Flurstücke 1041, 1042, 1043 und 1044. Die Flächen des Gemeinbedarfs sind für die Nutzung mit besonderer funktionaler Prägung (Soziales, Gesundheit und Kur) sowie für die landwirtschaftliche Nutzung als Grünfläche festgesetzt. Die Erschließung erfolgt vom Kirleweg aus. Die genaue Lage ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen und erhält die amtliche Lagebezeichnung:
„Am Alten Festplatz“
Die Benennung dient der eindeutigen Orientierung, der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Identifikation und Auffindbarkeit der Liegenschaften im Zusammenhang mit der Hausnummerierung. Die Benennung tritt am Tage nach der Vollendung der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Bruchköbel, Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel Widerspruch erhoben werden.
Bruchköbel, den 12.01.2026
Magistrat der Stadt Bruchköbel
Sylvia Braun
Bürgermeisterin
Satzung zur Auflösung der Wirtschaftlichen Betriebe der Stadt Bruchköbel
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. Nr. 24) und der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) i. d. F. vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel am 16.12.2025 die folgende Satzung beschlossen:
Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs Wirtschaftliche Betriebe der Stadt Bruchköbel und zur Aufhebung der Eigenbetriebssatzung der Stadt Bruchköbel
§ 1 Auflösung des Eigenbetriebes
Der Eigenbetrieb Wirtschaftliche Betriebe der Stadt Bruchköbel wird mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2026 aufgelöst und als Vermögen der Stadt fortgeführt.
§ 2 Aufhebung der Eigenbetriebssatzung
Die Eigenbetriebssatzung der Stadt Bruchköbel vom 9.6.2004 wird mit Ablauf des 31. Dezember 2026 aufgehoben.
§ 3 Jahresabschluss, Schluss- und Auflösungsbilanz
(1) Die Betriebsleitung stellt zum 31. Dezember 2026 den Jahresabschluss und den Lagebericht auf (§ 27 EigBGes). Der Jahresabschluss nach Satz 1 ist zugleich die Schluss- und Auflösungsbilanz des Eigenbetriebes.
(2) Die Stadtverordnetenversammlung bestellt den Abschlussprüfer für den Jahresabschluss nach Abs. 1, sofern nicht für das Wirtschaftsjahr bereits ein Abschlussprüfer bestellt war.
(3) Die Vorschriften über die Vorlage des Jahresabschlusses nach § 27 Abs. 3 und 4 EigBGes bleiben unberührt.
§ 4 Wahrnehmung der Aufgaben
Die bisherigen Aufgaben des Eigenbetriebs wirtschaftliche Betriebe der Stadt Bruchköbel werden ab dem 1. Januar 2027 vom Magistrat wahrgenommen.
§ 5 Nachweis der Vermögensgegenstände und Schulden
Die Vermögensgegenstände und Schulden des Eigenbetriebs wirtschaftliche Betriebe der Stadt Bruchköbel werden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2027 auf die Stadt Bruchköbel übertragen und in der Bilanz und der Anlagenbuchhaltung der Stadt Bruchköbel nachgewiesen.
§ 6 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Ausgefertigt:
Bruchköbel, den 18.12.2025
Der Magistrat der Stadt Bruchköbel
Sylvia Braun
Bürgermeisterin
Über folgenden Link können Sie die neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Bruchköbel 2026 einsehen und downloaden >>