Nachfolgend sehen Sie die Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bruchköbel.
Dazu gehören Einladungen zur Stadtverordnetenversammlung, zu den Ausschüssen, Bekanntmachungen von Beschlüssen, Satzungen, Jahresabschlüssen uvw.
Über folgenden Link gelangen Sie zum Ratsinformationssystem. Dort finden Sie den Kalender mit den Terminen der Ausschüsse und Stadtverordnetenversammlungen.
Vorarbeiten nach § 32b Hessisches Straßengesetz (HStrG)
L3195 Ortsumgehung Bruchköbel
Die Straßenbauverwaltung Hessen, vertreten durch Hessen Mobil - Standort Kassel, beabsichtigt, in der Stadt Bruchköbel Vorarbeiten für die Planung der L3195 Ortsumgehung Bruchköbel durchzuführen. Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, müssen im Bereich der geplanten L3195 Ortsumgehung Bruchköbel folgende Arbeiten und Untersuchungen
im Zeitraum vom 01.02.2023 bis 30.11.2023 durchgeführt werden.
Floristische und faunistische Kartierungen
Die Kartierungen finden in einem Korridor statt, der in der Anlage dargestellt ist. Zur Durchführung der Vorarbeiten müssen vorhandene Wege und Straßen begangen, Flurstücke betreten und Hilfsmittel zur Kartierung (z.B. Horchkisten, Fangnetze) aufgestellt bzw. ausgelegt werden.
Die Vorarbeiten und Untersuchungen dienen der Vorbereitung der Planung, durch sie wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden. Eine Aussage darüber, ob und in welchem Umfang Flächen für die spätere Baudurchführung in Anspruch genommen werden, ist damit nicht verbunden. Eventuelle Einwendungen können im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens noch rechtzeitig geltend gemacht werden.
Die betroffenen Grundstücke (Übersichtskarte und Flurstücksbestandsliste) zur Betroffenheit ist im Internet unter https://mobil.hessen.de/presse/planungen-fuer-ortsumgehung-bruchkoebel-haben-begonnen eingestellt.
Da die genannten Vorarbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstücksberechtigten nach § 32b Hessisches Straßengesetz (HStrG) verpflichtet, diese zu dulden. Die Arbeiten werden auch durch Beauftragte der Stadt Rödermark durchgeführt. Sollte Ihr Grundstück verpachtet sein, teilen Sie uns bitte Name, Anschrift und Telefonnummer des Pächters mit.
Trotz der gesetzlichen Duldungspflicht bemühen wir uns stets um eine einvernehmliche Regelung mit den betroffenen Pächtern und Eigentümern. Entstehende Vermögensnachteile (Spurrillen, Aufwuchsschäden o.ä.), die sich leider nicht immer vermeiden lassen, werden angemessen entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Regierungspräsidium Darmstadt auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei Hessen Mobil, Dezernat Q4, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden.
Im Auftrag
Ralf Struif
Bekanntmachung der Stadt Bruchköbel über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages für das Gebiet Bruchköbel gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Die Stadt Bruchköbel macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für Gas zwischen der Stadt Bruchköbel und Gasversorgung Main-Kinzig GmbH für das Stadtgebiet Bruchköbel am 31.12.2024 endet.
Die Stadt Bruchköbel beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen.
Dem Versorgungsgebiet liegen folgende Strukturdaten zugrunde:
Versorgte Einwohnerzahl: 22.553
Versorgte Fläche: 27,9 km²
Gesamtfläche: 29,7 km²
Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum
03.April 2023 – 12.00 Uhr
bei der Stadt Bruchköbel, Frau Gabel – Liegenschaftsverwaltung -, Hauptstr. 32, 63486 Bruchköbel, einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Stadt Bruchköbel wird allen Interessenten nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten auf Nachfrage zur Verfügung stellen.
63486 Bruchköbel, den 05.12.2022
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Der Magistrat
Sylvia Braun
Bürgermeisterin
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