Eine Ausnahmegenehmigung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gewährt Handwerkern unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen.
Über folgenden Link zur Website der ivm GmbH, Frankfurt erhalten Sie einen Überblick über die geltenden Regeln und Bestimmungen.
Gerne geben wir Ihnen hierzu weitere Informationen.