Eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (Straßenverkehrsordnung) wird benötigt für vorübergehende Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum für z. B.
Hinweis
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist ein schriftlicher, formloser Antrag rechtzeitig bei der Verkehrsbehörde einzureichen.
Die Gebühren richten sich nach Umfang und Dauer der beantragen Maßnahme und betragen
15,00 € bis 40,00 € pro Woche.