Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum sind u. a.
Für diese Veranstaltungen ist eine Ausnahmegenehmigung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich, die nach formloser, schriftlicher Beantragung erteilt werden kann.
Die Gebühren richten sich nach Umfang und Dauer der beantragten Maßnahme.