Wenn Bauarbeiten im öffentlichen Straßenraum durchgeführt und Sperrungen erforderlich werden, haben die ausführenden Bauunternehmen rechtzeitig – mindestens zwei Wochen vor Baubeginn – bei der Straßenverkehrsbehörde die verkehrsrechtliche Anordnung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beantragen.
Anträge für Vollsperrungen sind mit den erforderlichen Absperr- und Umleitungsplänen einzureichen.
Der formlose, schriftliche Antrag sollte Angaben über folgende Punkte enthalten:
Die Gebühren richten sich nach dem Umfang sowie der Dauer der Straßensperrung und betragen 20,00 bis 525,00 €.