Die Plakatierung (Plakate bis 0,4 qm) im öffentlichen Verkehrsraum bedarf einer Ausnahmegenehmigung, für die ein schriftlicher, formloser Antrag zu stellen ist.
Die Ausnahmegenehmigung enthält eine Auflistung von Standorten, an denen die Plakatierung zugelassen ist.
Gebühren
Die Gebühren betragen 15.- € pro Woche.