Allgemeine Meldepflicht
Wer nach § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) eine neue Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden.
Bei einem Statuswechsel wird aus Ihrer Nebenwohnung die Hauptwohnung und aus Ihrer Hauptwohnung die Nebenwohnung.
Über das Onlineportal OLAV können Sie online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden, wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.
Um sich bei der Stadt Bruchköbel an- bzw. umzumelden, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung/Ummeldung mit:
Bitte beachten Sie die Hinweise unter der Leistung „Änderung der Adresse auf dem Fahrzeugschein“
Im Zuge einer An-/Ummeldung müssen minderjährige Kinder von ihren gesetzlichen Vertretern umgemeldet werden.
Leben die Personensorgeberechtigten eines minderjährigen Einwohners dauerhaft getrennt und steht ihnen das Sorgerecht gemeinsam zu, ist die Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners die vorwiegend benutzte Wohnung.
Steht die gemeinsame elterliche Sorge für ein Kind beiden Elternteilen zu, so bedarf es für die Ummeldung aus einer gemeinsamen Wohnung des beiderseitigen Einverständnisses.
Gleiches gilt, wenn die alleinige oder Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet wird.
Sollte eine gerichtliche Entscheidung zum alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht vorliegen, so ist diese bei der An-/Ummeldung vorzulegen.
Bitte verwenden Sie in diesem Fall den Vordruck Einverständniserklärung für die Ummeldung minderjähriger Kinder.
Findet der Umzug eines sorgeberechtigten Elternteils mit einem Kind aus einer bereits bestehenden Wohnung statt, in der der andere Elternteil nicht gemeldet war, so bedarf es keiner Einverständniserklärung zur Ummeldung.
Bei einem Umzug ins Ausland oder der Aufgabe eines festen Wohnsitzes im Inland ist eine Abmeldung erforderlich. Die Abmeldung erfolgt durch die meldepflichtige Person unter Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokuments. Sollte die Abmeldung durch eine dritte Person erfolgen, ist eine entsprechende Vollmacht erforderlich. Alternativ kann der Meldeschein von der meldepflichtigen Person ausgefüllt und postalisch, zusammen mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbilddokumentes, an uns übersendet werden. Bitte beachten Sie, dass die Einsendung Ihrer Meldeunterlagen per E-Mail nicht möglich ist.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Wohnungsgeber (Vermieter, Untervermieter, Eigentümer etc.) haben die Möglichkeit, uns etwaige Auszüge über den Vordruck „Mitteilung über einen Auszug“ mitzuteilen.
Wenn Sie Ihre Nebenwohnung an- oder abmelden möchten, können Sie dies gerne auch über das Onlineportal OLAV durchführen.
Gebühren
Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen sind kostenfrei, lediglich für Adressänderungen im Kfz-Schein fällt eine Gebühr in Höhe von 10,80 € an.