Bauvorhaben die dem Baugenehmigungsverfahren unterliegen werden bei der
Bauaufsicht des Main-Kinzig-Kreises
Barbarbarossastraße 16-24
63571 Gelnhausen
eingereicht.
§ 60 HBO Bauantrag, Bauvorlagen
§ 66 HBO Bauvoranfrage, Bauvorbescheid
Die Bauaufsicht fordert bei der Stadt Bruchköbel das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ein. Über die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Die Stadt Bruchköbel erstellt das gemeindliche Einvernehmen und leitet dies an die Bauaufsicht des Main-Kinzig-Kreises weiter. Die Bauaufsichtsbehörde erteilt die Baugenehmigung, bzw. den Bauvorbescheid.
Öffnungszeiten Rathaus
Montag bis Freitag
8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
15.00 Uhr - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel : 06181 - 975-0
Fax: 06181 - 975-204
Email: info(at)bruchkoebel.de
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag und Mittwoch
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr (durchgehend)
Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr