Sie sind deutscher Staatsangehöriger und möchten im Ausland heiraten?
Bitte erkundigen Sie sich beim ausländischen Standesamt des Landes, in dem die Hochzeit stattfinden soll, welche Unterlagen dort von Ihnen benötigt werden.
Wird lediglich eine „Familienstands- oder Ledigkeitsbescheinigung“ verlangt, so genügt eine Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes, in der Ihr aktueller Familienstand und die Staatsangehörigkeit bescheinigt wird.
Sollen Sie beim ausländischen Standesamt jedoch ein „Ehefähigkeitzeugnis“ vorlegen, so handelt es sich hierbei um eine Bescheinigung des Standesamtes darüber, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse für die Hochzeit zwischen Ihnen und dem zukünftigen Ehegatten bestehen.
Den Antrag stellen Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Erforderliche Unterlagen
Siehe „Anmeldung zur Eheschließung".
47 € Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses
23,50 € Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländischem Recht.
Im Einzelfall können zusätzliche Kosten entstehen.