Die Stadt Bruchköbel erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bruchköbel.
Der Steuer unterliegen
a) die Benutzung von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind
b) das Spielen um Geld oder Sachwerte in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen.
Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach der
a) elektronisch gezählten Bruttokasse (elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahme abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld und Fehlgeld)
b) Gesamtfläche der dem Spielbetrieb dienenden Räume.
Die Steuer beträgt für Apparate mit Gewinnmöglichkeit
in Gaststätten 15 Prozent der Bruttokasse
in Spielhallen 20 Prozent der Bruttokasse.
Die Steuer beträgt für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und Spielhallen gleichermaßen 10 Prozent der Bruttokasse, höchstens jedoch 75,00 Euro
je angefangenem Kalendermonat und Apparat.
Die Steuer beträgt für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten
gegen Menschen und Tiere dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, 60 Prozent der Bruttokasse, höchstens jedoch 500,00 Euro.
Für Spiele um Geld oder Sachwerte in Spielkasinos oder ähnlichen Einrichtungen werden je angefangenem Quadratmeter und Kalendermonat 30,00 Euro erhoben.
Die Anzeigepflicht über die Anzahl der aufgestellten Apparate erfolgt mittels Steuererklärung.
Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen und bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres einzureichen sowie die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu entrichten.