Allgemeine Erläuterung
Der Reisepass ist ein amtliches Lichtbilddokument für Reisezwecke im Ausland. Bis zur Vollendung des 24 Lebensjahres ist der Pass für 6 Jahre und ab 24 Jahren für 10 Jahre gültig.
Wir empfehlen Ihnen vor jeder Auslandsreise zu prüfen, ob Sie einen Reisepass benötigen und ob die Gültigkeit Ihres bereits ausgestellten Dokuments für die Einreise ausreicht. Beachten Sie daher unbedingt die Hinweise Ihres Reiseveranstalters bzw. die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres jeweiligen Reiselandes auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Für die Erstellung eines Personalausweises wird ein aktuelles, biometrisches Lichtbild benötigt.
Die Vorgaben für ein biometrisches Lichtbild anhand der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Innern (BMI) finden Sie hier.
Hinweis:
Die Stadt Bruchköbel fertigt auch Passbilder vor Ort.
Selbstgefertigte Passbilder entsprechen oftmals nicht den gesetzlichen Vorgaben und werden bei der Antragstellung abgelehnt. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Foto die biometrischen Vorschriften erfüllt, wenden Sie sich an einen Fotografen oder eine andere fachkundige Person.
Bitte beachten Sie, dass ältere Passbilder mangels der Aktualität oftmals nicht verwendet werden können. Daher wird die Vorlage eines neuen Lichtbildes empfohlen.
Die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige bedarf der Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. In diesen Fällen ist die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung erforderlich. Da die Richtigkeit der Unterschrift auf der Einverständniserklärung nicht immer anhand des Passregisters nachvollzogen werden kann, sollte auch eine Ausweiskopie des abwesenden Elternteils vorgelegt werden.
Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich (mit Hauptwohnsitz) aufhält, den Ausweis beantragen.
Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils, so muss auch hier eine entsprechende Erklärung vorgelegt werden (z. B. bei engem Zusammenhang zwischen der Antragstellung und einem Umzug bzw. einem abweichenden Wohnsitz im Melderegister usw.)
Sollte das Sorgerecht durch eine „familiengerichtliche Entscheidung“ geregelt worden sein, so ist diese zur Antragstellung vorzulegen.
Die Ausstellung eines Reisepasses dauert derzeit ca. 15 bis 20 Werktage. Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung, sobald das Dokument bei uns eingegangen ist. Die Übersendung von Reisepässen per Post ist nicht möglich.
Sollten Sie zur Abholung verhindert sein, können Sie Ihren Reisepass durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier.Die bevollmächtigte Person hat neben der Vollmacht auch ein eigenes amtliches Lichtbilddokument vorzulegen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass alte Reisepässe (auch wenn bereits abgelaufen) zwingend zur Abholung vorgelegt werden müssen. Sollte Ihnen Ihr altes Dokument abhandengekommen sein, ist die Abholung durch eine bevollmächtigte Person nicht möglich. Bitte nehmen Sie in diesem Fall direkt Kontakt mit uns auf.
ACHTUNG:
Seit einigen Wochen ist die Gesamtzahl der bundesweit eingehenden Reisepassanträge außerordentlich hoch. Die Bundesdruckerei arbeitet mit Hochdruck im 3-Schicht-Betrieb an sieben Tagen in der Woche an der Bearbeitung der Reisepass-Bestellungen. Eine vorübergehende Verlängerung der gewohnten Lieferzeiten lässt sich jedoch leider nicht vermeiden. Sollten Sie den Pass dringend benötigen, empfehlen wir ggfls. die Wahl des Expressverfahrens.
Sollten Sie Ihren Reisepass kurzfristig benötigen, haben Sie die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen.
Der Pass wird für einen Aufpreis von 32,- Euro innerhalb von 72 Stunden erstellt und per Expresskurier an uns versendet.
Sollten Sie die Beantragung Ihres Reisepasses im Expressverfahren wünschen, geben Sie dies bitte während der Antragstellung bekannt.
Eine nachträgliche Änderung des Antrags ist aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich.
In begründeten Einzelfällen kann vor Ort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Bitte kommen Sie hierfür vorab auf uns zu.
Der reguläre Reisepass enthält 32 Leerseiten mit Raum für Sichtvermerke und Visa. Da in manchen Fällen der Platz für benötigte Eintragungen nicht ausreicht, gibt es einen Reisepass mit 48 Seiten. Die zusätzlichen Seiten können gegen einen Aufpreis von 22,- Euro beantragt werden. Sollten Sie die Ausstellung eines 48-Seiten-Passes wünschen, geben Sie dies bitte während der Antragstellung bekannt. Eine nachträgliche Änderung des Antrags ist aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich.
Als Dokumenteninhaber*in sind Sie verpflichtet, den Verlust eines Passes oder Personalausweises umgehend bei der Passbehörde anzuzeigen.
Verlorene oder gestohlene Dokumente werden im Nachgang auf eine Fahndungsliste der zuständigen Sicherheitsbehörden gesetzt. Bitte beachten Sie, dass die Verlustmeldung – im Falle eines Diebstahles – eine Strafanzeige nicht ersetzt. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit der nächsten zuständigen Polizeidienststelle auf. Sollten Sie bereits eine Strafanzeige erstattet haben, bringen Sie diese bitte zur Abgabe der Verlusterklärung mit.
Für Ihre Identifikation wird ein amtliches Lichtbilddokument benötigt. Sollte Ihnen kein weiteres Dokument vorliegen, können Sie anhand der Passkartei identifiziert werden. Sollten in Bruchköbel keine bisherigen Antragsunterlagen von Ihnen vorliegen, muss der Auszug aus der Passkartei ggfls. bei der zuletzt für Sie zuständigen Behörde angefordert werden. Dieser Vorgang kann u.U. einige Tage dauern. Nehmen Sie in diesem Fall bitte vorab Kontakt mit uns auf.
Hinweis: Lichtbilder aus der Passkartei können nicht für Neuanträge verwendet werden. Es ist in jedem Fall ein neues biometrisches Passbild vorzulegen.
Die Vorlage einer Geburts- oder Personenstandsurkunde (z. B. Eheurkunde) ist nicht unbedingt notwendig, kann jedoch in manchen Fällen erforderlich sein. Korrekturen falscher Schreibweisen oder fehlender Sonderzeichen können nur anhand einer amtlichen Urkunde durchgeführt werden. Sollte Ihnen keine aktuelle Urkunde vorliegen, so erhalten Sie diese beim Standesamt des Ereignisortes.
Die Mitarbeiter im Passamt stehen Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Reisepass
70,00 € für Personen über 24 Jahren
(Dokument ist 10 Jahre gültig.)
37,50 € für Personen unter 24 Jahren
(Dokument ist 6 Jahre gültig.)
Expressgebühr
32,00 € zusätzlich zur Passgebühr
(Dokument wird innerhalb von 72 Stunden von der Bundesdruckerei hergestellt und versendet.)
48-Seiten Pass
22,00 € zusätzlich zur Passgebühr
Vorläufiger Reisepass
26,00 €
(Das Dokument wird in Einzelfällen ausgestellt und ist ein Jahr gültig.)
Hinweis:
Gebühren können vor Ort mit Kredit- oder Girokarte gezahlt werden. Bargeld wird grundsätzlich nicht akzeptiert.