Die Meldebehörde erteilt Bürgern auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung (umgangssprachlich auch Aufenthaltsbescheinigung genannt). Man unterscheidet so genannte „einfache“ und „erweiterte“ Meldebescheinigungen.
Inhalt einer einfachen Meldebescheinigung:
In einigen Fällen ist die Ergänzung weiterer Daten auf der Meldebescheinigung erforderlich (z. B. zur Vorlage beim Standesamt für die Eheanmeldung). In diesen Fällen kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Sie können Ihre erweiterte Meldebescheinigung gerne über das Onlineportal OLAV beantragen und direkt online bezahlen.
Eine einfache Meldebescheinigung können Sie auch über das Onlineportal OLAV beantragen.
Die von Ihnen beantragte Meldebescheinigung wird Ihnen dann postalisch an Ihre Meldeanadresse zugesandt. Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung, welche Form der Bescheinigung Sie benötigen.
Für Meldebescheinigungen ist bei der Antragstellung eine Gebühr in Höhe von 10,00 € zu entrichten.
Die Zahlung der Gebühren können Sie vor Ort durch Giro- oder Kreditkarte vornehmen. Das Bürgerbüro akzeptiert kein Bargeld.
In einigen Fällen wird von der Erhebung der Gebühr abgesehen. Meldebescheinigungen für Empfänger von Hilfsleistungen (z. B. Grundsicherung/Hartz IV) zur Vorlage beim Kommunalen Center für Arbeit oder Meldebescheinigungen für Rentenzwecke zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung sind grundsätzlich kostenfrei.
In allen Fällen ist ein schriftlicher Nachweis der entsprechenden Behörde vorzulegen.
Meldebescheinigungen zur Vorlage bei der Bundesagentur für Arbeit für einen Antrag auf Leistungen nach SGB I (Arbeitslosengeld) sind kostenpflichtig.
Die Antragstellung erfolgt unter Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokuments (Personalausweis, Reisepass).
Sollten Sie zur persönlichen Beantragung verhindert sein, können Sie einen Dritten mit der Abholung Ihrer Meldebescheinigung bevollmächtigen. Die Vollmacht kann formlos erfolgen und muss auch für Ehepartner oder bereits volljährige Kinder vorgelegt werden.
Die bevollmächtigte Person hat neben der Vollmacht und den Ausweispapieren des Vollmachtgebers auch ein eigenes amtliches Lichtbilddokument vorzulegen.
Sie können Ihre Meldebescheinigung gerne auch über das Onlineportal OLAV beantragen und direkt online bezahlen.
Häufig fordern private Rentenkassen oder Versicherungsanstalten von ihren Mitgliedern so genannte Lebensbescheinigungen. Die Lebensbescheinigung erfolgt in der Regel ohne Gebühr auf einem anstaltseigenen Vordruck.
Die Antragstellung erfolgt unter Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokuments (Personalausweis, Reisepass). Sollten Sie zur persönlichen Beantragung verhindert sein, können Sie einen Dritten mit der Abholung Ihrer Lebensbescheinigung bevollmächtigen. Die Vollmacht kann formlos erfolgen und muss auch für Ehepartner oder bereits volljährige Kinder vorgelegt werden. Die bevollmächtigte Person hat neben der Vollmacht und den Ausweispapieren des Vollmachtgebers auch ein eigenes amtliches Lichtbilddokument vorzulegen.
In einigen Fällen werden Bürger von Behörden aufgefordert, Bestätigungen der Haushaltsgemeinschaft mit Ehepartnern, Lebenspartnern und/oder minderjährigen Kindern vorzulegen. Diese Bestätigungen erfolgen in Form einer Haushaltsbescheinigung auf einem behördeneigenen Vordruck. Diese Vordrucke erhalten Sie meistens direkt von der anfordernden Stelle (Jugendamt, Unterhaltsvorschusskasse usw.).
Die Bestätigung erfolgt unter Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokuments (Personalausweis, Reisepass). Sollten Sie zur persönlichen Beantragung verhindert sein, können Sie einen Dritten mit der Abholung Ihrer Haushaltsbescheinigung bevollmächtigen. Die Vollmacht kann formlos erfolgen und muss auch für Ehepartner oder bereits volljährige Kinder vorgelegt werden. Die bevollmächtigte Person hat neben dem entsprechenden Vordruck, der Vollmacht und den Ausweispapieren des Vollmachtgebers auch ein eigenes amtliches Lichtbilddokument vorzulegen.
Die Ausstellung einer Haushaltsbescheinigung ist kostenfrei.