Für die Beurkundung eines neugeborenen Kindes im Inland ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde (z. B. Geburt im Klinikum Hanau – Standesamt Hanau).
Ist die Geburt nicht in einem Krankenhaus erfolgt, so sind die Eltern oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, verpflichtet, dem Standesamt innerhalb einer Woche die Geburt des Kindes anzuzeigen.
Zusätzlich von verheirateten Eltern:
Zusätzlich von nicht miteinander verheirateten Eltern:
Ausländische Urkunden benötigen eine deutsche Übersetzung!
Ausländische Scheidungsurteile müssen teilweise erst für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Informationen erhalten Sie im Standesamt.
Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei.
Gebührenfreie Bescheinigungen werden für
Die Ausstellung von Geburtsurkunden (z. B. für das Stammbuch) ist gebührenpflichtig.
12,00 € für die erste Ausfertigung einer Geburtsurkunde
6,00 € für die zweite und jede weitere Ausfertigung