In der Feldflur unterhält die Verwaltung eine Vielzahl von Gehölzen, Streuobstwiesen und Restflächen, die sämtlich dem Naturschutz dienen.
Sie sollen in mitten der bewirtschafteten Ackerflächen ein Netz aus Biotopen bilden, um der Flora und Fauna Schutz, Rückzugsgebiet und Deckung zu gewährleisten.
Pachtangelegenheiten hingegen regelt die Liegenschaftsverwaltung.