Folgende Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücksangelegenheiten werden angeboten:
Ich habe Interesse an einem Grundstück in Bruchköbel. Wie bzw. wo erhalte ich Auskunft?
Für Auskünfte und Informationen im Zusammenhang mit Grundstücksangelegenheiten wie Verkauf, Ankauf oder Tausch von Grundstücken in Bruchköbel können Sie sich an die Grundstücksverwaltung wenden.
Ich möchte mich in die Warteliste für den Kauf eines Grundstücks eintragen. Wie geht das?
Die Stadt Bruchköbel führt keine Interessentenlisten für Bauplatzbewerber. Aufgrund begrenzter Flächenverfügbarkeit wird die Entwicklung von Bauland voraussichtlich noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Ich benötige einen Grundbuchauszug. Wie bzw. wo erhalte ich diesen?
Eigentümer oder Berechtigte können beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichts Hanau persönlich oder durch schriftlichen Antrag die Erteilung eines Grundbuchauszuges beantragen.
Ich möchte einen Grundstückseigentümer kontaktieren, an wen kann ich mich wenden, um dessen Anschriftsdaten zu erhalten?
Eigentümerdaten aus dem Grundbuch oder Liegenschaftskataster sind geschützt und werden nur bei Darlegung eines berechtigten Interesses (§ 12 GBO) herausgegeben. Dieses Interesse ist ein verständliches, sachlich gerechtfertigtes Interesse und unterliegt einer Einzelfallprüfung. Bitte wenden Sie sich an das Grundbuchamt des Amtsgerichts Hanau oder das Amt für Bodenmanagement Büdingen.
Ich benötige eine Liegenschaftskarte/ einen Lageplan für ein Grundstück. Wie bzw. wo erhalte ich diese?
Auskünfte und Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie über das Amt für Bodenmanagement Büdingen oder die Geodaten des Landes Hessen.
Ich benötige Bauakteneinsicht / Bauscheinnummern für ein Grundstück. Wie bzw. wo erhalte ich diese?
Die Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen, die das Stadtgebiet von Bruchköbel betreffen, obliegt der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen. Durch die Bearbeitung bzw. Ausstellung der Baugenehmigung ist sie auch die aktenführende Behörde.
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens werden dort die entsprechenden Bauscheinnummern der Genehmigungen vergeben und der am Verfahren beteiligten Kommune, mitgeteilt. Bitte wenden Sie sich für die Auskunft der Bauscheinnummern zunächst per E-Mail an das Bauamt der Stadt Bruchköbel. Auskünfte werden aus Datenschutzgründen ausschließlich den Eigentümern oder den von Ihnen bevollmächtigten Personen erteilt. Dies ist in geeigneter Form nachzuweisen. Bitte teilen Sie dem Bauamt die Lagebezeichnung des Grundstücks sowie Ihre Kontaktdaten mit.
Anschließend stellen Sie den Online-Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises unter Angabe der mitgeteilten Bauscheinnummern. Die Beschaffung der Bauakten aus dem Archiv ist kostenpflichtig. Die Dokumente werden über einen Downloadlink digital bereitgestellt.
Ich benötige Auskunft zu auf einem Grundstück ruhenden öffentliche Lasten wie z. B. Erschließungsbeiträge. Wo bzw. wie erhalte ich diese?
Anliegerbescheinigungen erhalten Sie über die Grundstückverwaltung bzw. den Bereich Erschließung.
Ich möchte mein Grundstück teilen, was muss ich beachten und an wen kann ich mich wenden?
Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde oder einer Bescheinigung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Teilung durch eine/n öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieur.