Als Eigentümer/in eines Grundstückes in einem Neubaugebiet werden Sie bei der erstmaligen Herstellung der Straßen, Gehwege und Entwässerungskanäle in Form von Erschließungsgebühren an den entstandenen Kosten beteiligt.
Damit Sie sich in Ihrem neuen Zuhause anmelden können, benötigt die neu entstandene Straße einen Straßennamen und Ihr Grundstück eine Hausnummer. Ihre neue Anschrift erfahren Sie von der zuständigen Sachbearbeitung.
Wird in einer bereits vorhandenen Straße eine Baumaßnahme durchgeführt, werden alle Anlieger als Grundstückseigentümer/in ggf. auch an dieser Maßnahme durch die Erhebung von Beiträgen beteiligt.