Zur Ausübung der Fischerei wird ein Fischereischein benötigt.
Dieser ist bundesweit gültig und berechtigt zum Fischen in Gewässern mit Erlaubnis des Fischereiberechtigten.
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins ist die bestandene staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung.
Folgende Unterlagen werden für die Ausstellung des Fischereischeins benötigt:
Für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden, mit dem der Jugendliche unter Aufsicht fischen darf.