Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Ablichtungen und Abschriften:
Es werden nur amtliche Beglaubigungen ausgefertigt, z.B.
Hinweis
Alle im Zusammenhang mit privat-rechtlichen Angelegenheiten stehenden Vollmachten (Erb- und Testamentsangelegenheiten), Vorsorgevollmachten sowie alle Angelegenheiten, die das Grundbuch betreffen, können nur vom Ortsgericht oder einem Notar vorgenommen werden.
Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften siehe Ortsgericht
Benötigte Unterlagen
Bei Beglaubigungen von Ablichtungen und Abschriften:
• Vorlage des Originals
Bei Unterschriftsbeglaubigungen
• Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
3.- € pro Urkunde/Beglaubigung, zuzügl. 0,20 € pro Seite
6.- € pro Unterschriftsbeglaubigung