Für bestimmte Rechtsgeschäfte sind beglaubigte Unterschriften und Abschriften (Kopien) erforderlich. Die Form der Beglaubigung kann auch freiwillig gewählt werden, um einer Willenserklärung einen höheren Beweiswert zu geben.
Achtung: Beglaubigungen für Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können nur durch das Standesamt erfolgen.
Gebühren
Beglaubigung einer Unterschrift - 7,50 €
Beglaubigung der Abschrift einer Urkunde - 4,00 €
Jede weiter Seite - 0,70 €
Ortsgerichtsvorsteher Werner Major
Zuständigkeitsbereich: Bruchköbel Kernstadt
Sprechstunde: donnerstags 15:30 bis 18:00 Uhr
Telefon: 06181-975-245
Adresse: im Stadthaus, Hauptstr. 32, 63486 Bruchköbel
Armin Reidel
Ortsgerichtsvorsteher
Ortsgericht II
Spessartring 26
63486 Bruchköbel
Sprechstunden nach Vereinbarung
Ortsgerichtsvorsteher Ralf Keim
Zuständigkeitsbereich: Rossdorf
Oberdorfstraße 21
Telefon: 06181-976060
e-Mail senden
Sprechstunden nach Vereinbarung