Bewerberinnen und Bewerber, die als Kandidaten/-innen an einer politischen Wahl teilnehmen wollen, benötigen für die Einreichung des Wahlvorschlags eine Wählbarkeitsbescheinigung.
Es handelt sich dabei um einen Vordruck, den die Bewerberinnen und Bewerber im Regelfall von ihren Parteien erhalten. Auf der Seite des Landeswahlleiters finden Sie die jeweils aktuellen Informationen und Vordrucke ebenfalls.
Auf diesem Vordruck wird die Wählbarkeit der Bewerberinnen/der Bewerber bescheinigt.