Als Grabland bezeichnet das deutsche Bundeskleingartengesetz ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf.
Grabland ist kein Klein- oder Schrebergarten im Sinne dieses Gesetzes.
Wenn Sie Interesse an städtischem Grabland haben, teilen Sie uns dies bitte per Brief oder E-Mail mit.
Sobald entsprechende Stücke zur Verfügung stehen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.