Für Jugendliche, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine ärztliche Untersuchung und Beratung vor Beginn einer beruflichen Tätigkeit vorgeschrieben. So können gesundheitliche Probleme und Risiken besonders in Bezug auf den beabsichtigten Beruf erkannt werden.
Weitere Informationen siehe Bereich Soziales, Akkordeonpunkt Jugendschutzuntersuchungs-Berechtigungsscheine.