Aufgrund rechtlicher Regelungen im Bundesmeldegesetz (BMG) können in unterschiedlichem Umfang Meldedaten an verschiedene Stellen übermittelt werden. So können beispielsweise Meldedaten ohne Ihr Wissen oder Ihre Zustimmung an die Presse, Parteien und Wählergruppen oder Adressbuchverlage weitergegeben werden.
Durch die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren, finden diese Datenübermittlung nicht mehr statt. Der Antrag hierfür kann formlos erfolgen.
Für eine schnelle Bearbeitung können Sie über das Onlineportal OLAV Ihre gewünschte Übermittlungssperre setzen lassen.
Die Eintragung einer Übermittlungssperre ist kostenfrei und bleibt bis zum schriftlichen Widerruf bestehen.
Folgende Übermittlungssperren können beantragt werden:
Die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen in Zeitungen bzw. im Internet erfolgt nicht durch die Stadt Bruchköbel oder eines ihrer Organe, sondern durch die örtliche Presse- und Rundfunkanstalten.
Die Weitergabe der Daten erfolgt durch das Einwohnermeldeamt aufgrund entsprechender Rechtsvorschriften. Sollten Sie solchen Veröffentlichungen nicht zustimmen, können Sie eine Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i. v. m.§ 50 Abs. 2 BMG beantragen.