Straßenreinigung/Winterdienst – Pflichten für Hauseigentümer
Die städtische Straßenreinigungssatzung verpflichtet alle Grundstückseigentümer zur Reinigung der Gehwege und Straßenflächen, die an das Grundstück angrenzen.
Ebenso sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, den Winterdienst – also Beseitigung von Schnee und Eis – zu übernehmen.
Hier finden Sie die Straßenreinigungssatzung.