Für die Sterbefallbeurkundung im Inland ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Auf Wohnort und Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.
Für die Bestattung und die damit verbundene Sterbefallbeurkundung werden Sie in der Regel durch Ihren Bestatter betreut. Um einen Sterbefall reibungslos beurkunden zu können, benötigt das Standesamt einige Unterlagen der/des Verstorbenen.
Zusätzlich sind - je nach Familienstand - des Verstorbenen folgende Urkunden im Original vorzulegen:
Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister
Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Ausländische Urkunden benötigen eine deutsche Übersetzung!
Die Aufzählung ist nicht abschließend, sondern zeigt nur die am häufigsten beurkundeten Sterbefälle auf.
Weitere Informationen erhalten Sie im Standesamt.
12,00 € für die erste Ausfertigung einer Sterbeurkunde
6,00 € für die zweite und jede weitere Ausfertigung