Zusätzlich zur Todesanzeige durch das Standesamt zeigen die Ortsgerichte dem Nachlassgericht Sterbefälle von Personen an, die im Ortsgerichtsbezirk ihren letzten Wohnsitz hatten. Das sichert die Rechte von Angehörigen und Erben.
Bitte beachten Sie, dass dem Nachlassgericht ein privat verwahrtes Testament nach dem Tod des Erblassers zu übergeben ist.