Die Mahnung ist eine Aufforderung an säumige Schuldner, eine Forderung (z. B. Grundbesitzabgaben, Kinderbetreuungsgebühren u. ä.) binnen einer gesetzten Frist zu begleichen.
Nach dem Fälligkeitstermin werden die Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen. Darüber hinaus werden aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des auf volle 50 Euro nach unten abgerundeten Betrags berechnet.