Für Frischwasser, das zum Beispiel für die Bewässerung des Gartens genutzt wird und nicht in den Kanal gelangt, besteht die Möglichkeit auf Erstattung der Kanalbenutzungsgebühren.
Voraussetzung: Auf Kosten des Gebührenschuldners der Kanalbenutzungsgebühr ist ein separater, geeichter Wasserzähler vor der Wasserentnahmestelle einzubauen. Weil die Nebenwasserzähler den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen müssen ist dafür Sorge zu tragen, dass die Zähler alle 6 Jahre zum Jahresende ausgetauscht werden.
Nach der Installation füllen Sie bitte die Antragsformulare aus und übermitteln diese zur Terminvereinbarung an das Steueramt, damit der Zähler abgenommen werden kann. Die Daten werden danach für die Ablesung und Abrechnung an die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH weitergegeben.
Den Antrag auf Ermäßigung der Kanalbenutzungsgebühren und das Abnahmeformular können Sie hier herunterladen.
Anschließend können Sie den Zähler nutzen. Er wird am Jahresende durch die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH gemeinsam mit dem Hauptwasserzähler abgelesen und mit der Jahresrechnung abgerechnet. Hierzu müssen Sie nicht tätig werden.
Für jede Ablesung fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 7,- € pro Sonderwasserzähler an. Diese wird von Ihrem jährlichen Erstattungsbetrag – 1,96 €/m³ (Euro je Kubikmeter) – abgezogen.