Allgemeine Erläuterung
Der Personalausweis ist ein amtliches Lichtbilddokument.
Alle deutschen Staatsangehörige sind mit Vollendung des 16. Lebensjahres zum Besitz eines Personalausweises verpflichtet. Auf Verlangen ist der Personalausweis einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen.
Auf Antrag kann der Personalausweis auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ausgestellt werden. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren ist kein gesondertes Dokument vorgesehen. Daher sollte die Ausstellung eines Dokuments vom Verwendungszweck (z. B. Reiseziel) abhängig gemacht werden.
Zur Identitätsfeststellung kann der Antrag nur persönlich bzw. in Anwesenheit der antragstellenden Person aufgenommen werden. Auch minderjährige Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Die Ausstellung eines Personalausweises im Expressverfahren ist nicht möglich. Sie haben allerdings die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen.
Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist, bei Vorliegen verschiedener Gründe, möglich. Nehmen Sie daher für eine Ausweispflichtbefreiung bitte direkt Kontakt mit uns auf.
Für die Erstellung eines Personalausweises wird ein aktuelles, biometrisches Foto benötigt.
Den Link zur Fotomustertafel des Bundesministeriums des Innern (BMI) finden Sie hier.
Hinweis:
Die Stadt Bruchköbel fertigt auch Passbilder vor Ort.
Selbstgefertigte Passbilder entsprechen oftmals nicht den gesetzlichen Vorgaben und werden bei der Antragstellung abgelehnt. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Foto die biometrischen Vorschriften erfüllt, wenden Sie sich an einen Fotografen oder eine andere fachkundige Person.
Bitte beachten Sie, dass ältere Passbildermangels der Aktualitätoftmals nicht verwendet werden können. Daher wird die Vorlage eines neuen Lichtbildes empfohlen.
Die Ausstellung eines Ausweises für Minderjährige bedarf der Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.
In diesen Fällen ist die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung erforderlich. Da die Richtigkeit der Unterschrift auf der Einverständniserklärung nicht immer anhand des Passregisters nachvollzogen werden kann, sollte auch eine Ausweiskopie des abwesenden Elternteils vorgelegt werden.
Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich (mit Hauptwohnsitz) aufhält, den Ausweis beantragen.
Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils, so muss auch hier eine entsprechende Erklärung vorgelegt werden (z. B. bei engem Zusammenhang zwischen der Antragstellung und einem Umzug bzw. einem abweichenden Wohnsitz im Melderegister usw.)
Sollte das Sorgerecht durch eine „familiengerichtliche Entscheidung“ geregelt worden sein, so ist diese zur Antragstellung vorzulegen.
Ihr neuer Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und per Kurier an uns übersendet. Die Lieferzeit beträgt normalerweise 10 bis 15 Werktage, kann jedoch in manchen Fällen variieren.
Nach der Fertigstellung Ihres Ausweises erhalten Sie einen PIN-Brief. Dieser Brief enthält alle Geheimnummern für die elektronische Ausweisfunktion (eID-Funktion). Nach der Zustellung des PIN-Briefes können Sie Ihren neuen Personalausweis bei uns abholen. Eine direkte Zusendung des Personalausweises über den Postweg ist rechtlich nicht gestattet.
Sie können Ihren Ausweis durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der erforderlichen Bestätigung über den Erhalt des PIN-Briefes nicht jede formlose Vollmacht akzeptiert wird.
Verwenden Sie daher bitte ausschließlich den amtlichen Vordruck.
Die bevollmächtigte Person hat neben der Vollmacht und dem alten Personalausweis des Vollmachtgebers auch einen eigenen amtlichen Ausweis vorzulegen.
Hinweis:
Der PIN-Brief enthält sensible Daten und muss bei Ihnen eingegangen sein.
Bitte warten Sie mit der Abholung Ihres neuen Ausweises unbedingt auf die Zustellung dieses Schreibens. Der Eingang des PIN-Briefes muss bei der Abholung schriftlich bestätigt werden
Sollte Ihnen nach geraumer Zeit kein PIN-Brief zugestellt worden sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Für Personen unter 16 Jahren wird kein PIN-Brief, sondern eine schriftliche Abholbenachrichtigung zugesendet.
Des Weiteren ist zu beachten, dass alle bisherigen Ausweisdokumente (auch bereits abgelaufene oder vorläufige) zur Entwertung bzw. Vernichtung vorgelegt werden müssen.
Informationen zur Nutzung der elektronischen Ausweisfunktion (eID-Funktion) erhalten Sie hier:
Als Dokumenteninhaber*in sind Sie verpflichtet, den Verlust eines Passes oder Personalausweises umgehend bei der Passbehörde anzuzeigen.
Verlorene oder gestohlene Dokumente werden im Nachgang auf eine Fahndungsliste der zuständigen Sicherheitsbehörden gesetzt. Bitte beachten Sie, dass die Verlustmeldung – im Falle eines Diebstahles – eine Strafanzeige nicht ersetzt. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit der nächsten zuständigen Polizeidienststelle auf. Sollten Sie bereits eine Strafanzeige erstattet haben, bringen Sie diese bitte zur Abgabe der Verlusterklärung mit.
Nach der Aufnahme einer Verlusterklärung wird die eID-Funktion des Personalausweises für alle verfügbaren Onlinedienste gesperrt. Es empfiehlt sich jedoch, die Sperrung der eID-Funktion schon vorab selbstständig zu veranlassen. Zu diesem Zweck wurde Ihnen im PIN-Brief ein sogenanntes „Sperrkennwort“ mitgeteilt. Hiermit kann der Ausweis über die Sperrhotline „116 116“ bereits vorab gesperrt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über das Personalausweisportal.
Für Ihre Identifikation wird ein amtliches Lichtbilddokument benötigt. Sollte Ihnen kein weiteres Dokument vorliegen, können Sie anhand der Passkartei identifiziert werden. Sollten in Bruchköbel keine bisherigen Antragsunterlagen von Ihnen vorliegen, muss der Auszug aus der Passkartei ggfls. bei der zuletzt für Sie zuständigen Behörde angefordert werden. Dieser Vorgang kann u.U. einige Tage dauern. Nehmen Sie in diesem Fall bitte vorab Kontakt mit uns auf.
Hinweis: Lichtbilder aus der Passkartei können nicht für Neuanträge verwendet werden. Es ist in jedem Fall ein neues biometrisches Passbild vorzulegen.
Die Vorlage einer Geburts- oder Personenstandsurkunde (z. B. Eheurkunde) ist nicht unbedingt notwendig, kann jedoch in manchen Fällen erforderlich sein. Korrekturen falscher Schreibweisen oder fehlender Sonderzeichen können nur anhand einer amtlichen Urkunde durchgeführt werden. Sollte Ihnen keine aktuelle Urkunde vorliegen, so erhalten Sie diese beim Standesamt des Ereignisortes.
Die Mitarbeiter im Passamt stehen Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Der vorläufige Personalausweis wird direkt vor Ort ausgestellt und ist drei Monate gültig.
Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 10,00 €.
Die Vorschriften zur Ausstellung eines regulären Personalausweises treffen ebenfalls auf den vorläufigen Ausweis zu. Bitte beachten Sie, dass der alte Personalausweis für die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises zwingend abgegeben bzw. entwertet werden muss.
Für die Verwendung zu Reisezwecken im Ausland beachten Sie bitte die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres jeweiligen Reiselandes auf der Websites des „Auswärtigen Amts“
Der neue Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet und kann, dank der neuen eID-Funktion, für Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten an Bürgerterminals oder im Internet verwendet werden.
Die Ausweisdaten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt. Bürger/-innen haben volle Einsicht, welche Behörde oder welches Unternehmen die Daten erhält, dass die staatliche Berechtigung für die Übertragung der Daten vorliegt und welche Daten aus Ihrem Online-Ausweis übermittelt werden. Die Daten werden immer Ende-zu-Ende-verschlüsselt übermittelt und können nicht abgefangen oder eingesehen werden.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Ihren Online-Ausweis mit einem Smartphone oder mit einem Computer für die digitale Welt nutzen und wie er Ihre persönlichen Daten schützt.
Personalausweis
37,00 € für Personen über 24 Jahre (Dokument ist 10 Jahre gültig.)
22,80 € für Personen unter 24 Jahre (Dokument ist 6 Jahre gültig.)
Vorläufiger Personalausweis
10,00 € (Dokument ist 3 Monate gültig.)
Weitere Gebühren
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
6,00 € (nach mehrfacher Fehleingabe)
Hinweis:
Gebühren können vor Ort mit Kredit- oder Girokarte gezahlt werden. Bargeld wird grundsätzlich nicht akzeptiert.