Sie sind im Ausland geboren, haben im Ausland geheiratet oder ein Angehöriger ist im Ausland verstorben und Sie möchten nun den Personenstandsfall in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Voraussetzung ist jedoch, dass die betreffende Person die deutsche Staatsangehörigkeit hat/hatte bzw. bei Ehen mindestens eine der beiden Personen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Erforderliche Unterlagen
Lassen Sie sich bitte im Einzelfall von uns beraten
94 € Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
47 € Nachbeurkundung einer ausländischen Geburt/eines ausländischen Sterbefalls
sowie zusätzlich
47 €, wenn die Eheschließung der Eltern/des Verstorbenen im Ausland erfolgte bzw. die Prüfung einer Vaterschaftsanerkennung aus dem Ausland erforderlich ist.