Wilde Müllablagerungen sind ein Ärgernis und verstoßen gegen das Abfallrecht.
Auf öffentlichen Flächen wird die wilde Müllablagerung von städtischen Mitarbeitern entfernt.
Über unser Mängelmelder- und Anregungsformular können Sie uns Hinweise dazu senden.
Auf privaten Flächen ist der jeweilige Grundstückseigentümer für die Beseitigung zuständig.