Angebot an verschiedenen Grabarten
Auf den Friedhöfen in Bruchköbel werden verschiedene Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt. Aus der nachfolgenden Liste können Sie ersehen, welche Grabarten grundsätzlich zur Verfügung stehen.
Grabarten
Über folgenden Link sehen Sie Beispielbilder der jeweiligen Grabarten.
Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte kann in der Stadt Bruchköbel anlässlich eines Todesfalles erworben werden.
Auf einem Friedhof der Stadt Bruchköbel werden diejenigen Personen bestattet, die
Die Bestattung derjenigen Personen, die bei ihrem Ableben Einwohnerinnen oder Einwohner der Stadt waren, erfolgt in der Regel auf dem Friedhof des Stadtteils, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten.
Totgeborene Kinder vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats und Föten können auf Wunsch einer oder eines Angehörigen bestattet werden.
Für die Bestattung anderer Personen bedarf es einer besonderen Genehmigung.
Ein Rechtsanspruch auf Erteilung dieser Genehmigung besteht nicht.
Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Zur Gestaltung von Grabmalen und Grabeinfassungen gibt die städtische Friedhofsordnung Auskunft.