In Hessen gibt es die Gefahrenabwehrverordnung zum Halten und Führen von Hunden (HundeVO).
Demnach sind bestimmte Hunderassen grundsätzlich als gefährlich anzusehen.
Solche Hunde dürfen nur mit einer besonderen Erlaubnis gehalten und geführt werden.
Die Voraussetzungen für die Erteilung der befristeten Erlaubnis sind
Die Gebühr beträgt 137,00 €.