Das gewerbsmäßige Betreiben eines Gaststättengewerbes liegt vor, wenn Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Bei neuen Betrieben können unter Umständen weitere Genehmigungen, z. B. eine Baugenehmigung, erforderlich sein.
Die Anzeige des Ausschanks alkoholischer Getränke im Gaststättengewerbe hat sechs Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes zu erfolgen.
Folgende Unterlagen sind der Gewerbemeldung beizufügen:
1. ein Nachweis über das beantragte Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
2. ein Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
3. ein Auszug aus dem vom Insolvenzgericht sowie vom Vollstreckungsgericht
4. eine Bescheinigung in Steuersachen
Alle vorzulegenden Unterlagen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Die Anzeige des Betriebs eines vorübergehenden Gaststättengewerbes steht für Sie auf dieser Seite zum Download bereit.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag vollständig ausgefüllt 4 Wochen vor Veranstaltung bei der zuständigen Behörde einzugehen hat.
Gebühren:
Die Bearbeitungsgebühr für die Entgegennahme und Weiterleitung der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes beträgt
11,00 Euro pro Anzeige (1 Tag) oder 12,00 Euro pro Anzeige (mehrtägig zusammenhängend).
Falls Sie eine Bestätigung der Anzeige wünschen, teilen Sie dies unserer Behörde auf dem Antrag mit.