Umtausch alter deutscher Führerschein
Im Rahmen der EU-Richtlinie 2006/126/EG müssen alle Fahrerlaubnisinhaber bis spätestens 19.01.2033 im Besitz eines befristeten EU-Kartenführerschein sein.
Die neuen Dokumente werden mit einer Befristung von 15 Jahren ausgestellt.
Der Antrag auf einen Führerscheinumtausch kann im Einwohnermeldeamt gestellt werden. Zuständigkeitshalber erfolgt die Weiterleitung an die Führerscheinstelle des Main-Kinzig-Kreises. Nach der Fertigstellung des Dokuments kann der Führerschein entweder im Einwohnermeldeamt abgeholt oder gegen einen Aufpreis postalisch zugestellt werden.
Um den Umtauschprozess für die rund 43 Millionen betroffenen Führerscheininhaber zu entzerren, trat am 19.03.2019 ein differenzierter Stufenplan in Kraft.
Bitte entnehmen Sie Ihre Umtauschfrist der nachfolgenden Aufstellung:
Geburtsjahr - Umtauschfrist
vor 1953 bis 19.01.2033
1953 – 1958 bis 19.01.2022
1959 – 1964 bis 19.01.2023
1965 – 1970 bis 19.01.2024
1971 oder später bis 19.01.2025
Ausstellungsjahr - Umtauschfrist
(unter 4a auf der Vorderseite d. Führerscheines)
1999 – 2001 bis 19.01.2026
2002 – 2004 bis 19.01.2027
2005 – 2007 bis 19.01.2028
2008 bis 19.01.2029
2009 bis 19.01.2030
2010 bis 19.01.2031
2011 bis 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 bis 19.01.2033
Ausführliche Informationen zum Führerscheinumtausch sowie Informationen zu Sonderfällen finden Sie auf der Internetseite der Zulassungsstelle, unter der Rubrik „Umtausch und Ersatz / Umtausch alter deutscher Führerschein“.
Sofern der letzte Führerschein nicht vom Landrat des Main-Kinzig-Kreises, von den ehemaligen Landkreisen Hanau, Gelnhausen oder Schlüchtern oder von der Stadt Hanau ausgestellt wurde, trägt eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ (Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister) von der Behörde, die den letzten Führerschein ausgestellt wird, zur Verfahrenserleichterung bei.
Für den Führerscheinumtausch fallen folgende Verwaltungsgebühren an:
Selbstabholung des Führerscheines im Einwohnermeldeamt: 25,30 €
Postalische Zustellung des Führerscheines durch die Fahrerlaubnisbehörde: 30,40 €
Hinweis zur Zahlung des Führerscheines:
Bitte beachten Sie, dass der Führerscheinumtausch nur bei Zahlung mit Giro- oder Kreditkarte möglich ist (Kreditkarten einiger weniger Finanzdienstleister, wie z.B. „American Express“, können nicht verwendet werden). Sollten Sie nicht im Besitz eines entsprechenden Zahlungsmittels sein, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle des MKK.