Nur an Silvester ist es für jedermann erlaubt, Feuerwerk abzubrennen.
Darüber hinaus kann für besondere Anlässe, z. B. runde Geburtstage oder Hochzeiten, eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Dafür ist ein Antrag erforderlich mit Angaben zu
Gebühren
Die Gebühr beträgt 40,00 €.
Über folgenden Link gelangen Sie zum Online-Antragsformular.