Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen ab dem Tag, an dem der Erbe von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat.
Unter Einstieg für Eilige finden Sie ein Formular, dass alle relevanten Informationen enthält. Dieses füllen Sie bitte aus. Die Unterschrift muss dann im Ortsgericht vorgenommen werden, da diese beglaubigt werden muss. Anschließend können Sie das Formular an das Nachlassgericht senden.
Natürlich können Sie sich auch gleich direkt an das Nachlassgericht wenden.
Achtung: Es wird nur die Unterschrift beglaubigt.