Seit dem 27.06. 2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft. Ein Antrag auf Einbürgerung setzt vielfältige Voraussetzungen voraus.
Wesentliche Voraussetzungen für die Einbürgerung liegen vor, wenn Sie ...
Alle Personen, die keine Schul- oder Berufsausbildung im Bundesgebiet nachweisen können, müssen ein im Einbürgerungsverfahren anerkanntes Zertifikat der deutschen Sprache (z.B. Zertifikat Deutsch B 1) und einen Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest vorlegen.
Zum Erstgespräch vereinbaren Sie bitte unbedingt telefonisch einen Termin.
Die Einbürgerungsgebühr wird im Laufe des Verfahrens vom Regierungspräsidium in Darmstadt erhoben und beträgt für einen Erwachsenen 255,- €.
Minderjährige, die allein eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,- €.
Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,- €.
Die Ablehnungsgebühr beträgt 255,- €. Die Rücknahmegebühr beträgt 127,50 €.
Für die Erstberatung und die Entgegennahme des Einbürgerungsantrages sind die Städte und Gemeinden (mit mehr als 7.500 Einwohnern) zuständig. Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft das Regierungspräsidium Darmstadt.
Aufgrund der verschiedenen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Einbürgerungsbewerber sind unterschiedliche Urkunden und Unterlagen vorzulegen. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch mitteilen können, welchen Unterlagen Sie benötigen.