Unabhängig vom Einkommen der Eltern sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene chancengleich am kulturellen Leben und an der Gesellschaft teilhaben dürfen.
Dies können beispielsweise Tagesausflüge von Kindertageseinrichtungen und Schulen, Freizeiten von Kindertageseinrichtungen oder Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung in Kinder-tageseinrichtungen oder Schule, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. für Vereinsangebote, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten) sein.
Weitere Informationen siehe Bereich Soziales, Akkordeonpunkt Bildung und Teilhabe.