Sie können sich von der Ausweispflicht in Deutschland befreien lassen, wenn Sie wegen einer schweren Erkrankung, einer dauerhaften Behinderung oder einer stationären Unterbringung nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können.
Voraussetzungen
Sie sind deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger und mindestens 16 Jahre alt.
Es ist dauerhaft ein Betreuer bestellt oder Sie sind handlungsunfähig und werden durch eine öffentlich beglaubigte Vollmacht vertreten.
Sie leben voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung oder Krankheit nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.