Einreichung einer Bau-Beschwerde oder Gebäude-Mängelmeldung
Bürger können sich sowohl mit Beschwerden zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht als auch mit Gebäude-Mängelmeldungen an die zuständige Bauaufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises wenden.
Für entsprechende Sachverhalte, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen wurden deshalb die nachstehenden Postfächer eingerichtet.
Die Meldung ist mit allen notwendigen Informationen zu dokumentieren:
Baubeschwerden
Wenn Baumaßnahmen ausgeführt werden, die ohne Genehmigung nicht zulässig sind:
Baumängel „bauliche Zustände in/an Gebäuden“
Wenn Gefahrenzustände im Haus (z. B. Treppengeländer gebrochen, etc.) oder am Haus (z. B. bei herabfallendem Putz von der Fassade etc.) eintreten, oder offenbar nicht sachgerecht, sondern gefahrträchtig ausgeführt werden/wurden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde:
Amt 63 Bauordnungsamt MKK
Bau- und Verwaltungsrecht, Beschwerdemanagement
Barbarossastraße 16 – 24
63571 Gelnhausen
Tel. 06051-850-0