Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben an die Gemeinde
Das formelle und materielle Baurecht ist auch bei baugenehmigungsfreien Vorhaben verbindlich einzuhalten. Die Überprüfung liegt eigenverantwortlich beim Antragsteller, bzw. dessen Architekten.
Die Vorhaben nach § 63 und 64 HBO werden mit dem Formular „Mitteilung an die Gemeinde“ und allen erforderlichen Planunterlagen und Nachweisen bei der Stadt Bruchköbel eingereicht. Bei der Stadt Bruchköbel erhält der Antragsteller im Vorzimmer des Bürgermeisters eine Eingangsbestätigung.