Zur Unterstützung der Amtsgerichte gibt es in jeder hessischen Stadt und Gemeinde Schiedsämter, die mit ihrer Arbeit die Amtsgerichte entlasten.
Das Schiedsamt befasst sich vor jeder Gerichtsverhandlung mit Strafsachen wie zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Ferner ist das Schiedsamt zuständig für bürgerrechtliche Streitigkeiten wie Nachbarschaftsrecht und vermögensrechtliche Ansprüche. Ziel hierbei ist eine beiderseitige gütliche Einigung durch ein Schlichtungsverfahren.
Viele kennen diese Institution noch nicht und wissen auch nichts von den Vorteilen einer Schlichtung durch das Schiedsamt. Wenn sich beide Parteien beim Schiedsamt gütlich geeinigt und einen Vergleich abgeschlossen haben, ist der Streit erledigt. Eine hier geschlossene Vereinbarung ist ohne weiteres Gerichtsverfahren 30 Jahre lang gültig.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
Das Schiedsamt Bruchköbel ist in der Regel donnerstags zwischen 16 und 18 Uhr besetzt. In diesen Zeiten sind die Schiedsleute telefonisch unter 06181/975-307 oder persönlich für Anfragen erreichbar. Wer persönlich ins Stadthaus kommt, meldet sich bitte im Erdgeschoss an der Information an. Alternativ können Sie uns auch per Mail unter schiedsamt(at)bruchkoebel.de anschreiben
Öffnungszeiten:
Donnerstag - 16:00 bis 18:00 Uhr