Zur Unterstützung der Amtsgerichte gibt es in jeder hessischen Stadt und Gemeinde Schiedspersonen, die mit ihrer Arbeit die Amtsgerichte entlasten.
Das Schiedsamt befasst sich vor jeder Gerichtsverhandlung mit Strafsachen wie z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Ferner ist das Schiedsamt zuständig für bürgerrechtliche Streitigkeiten wie Nachbarschaftsrecht und vermögensrechtliche Ansprüche.