Das Fundbüro Bruchköbel ist zuständig für alle im Stadtgebiet verlorenen oder aufgefundenen Gegenstände.
Es ist an das Bürgerbüro angegliedert und befindet sich im Stadthaus, Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel im Erdgeschoss.
Das Fundbüro ist der Stadtpolizei angegliedert und befindet sich in der Stadtwache Bruchköbel (Stadthaus, Hauptstraße 32, 63486 Bruchköbel – seitlicher Eingang „Innerer Ring“).
Muss ich die Fundsache abliefern?
Für Fundsachen, ab einem Wert von 10,00 Euro, besteht grundsätzlich eine Ablieferungspflicht, wenn keine empfangsberechtigte Person ausgemacht werden kann.
In Absprache mit dem Fundbüro können Fundsachen zwar von Finder*innen verwahrt werden, eine Wahlmöglichkeit besteht jedoch nicht.
Da die Feststellung von Eigentümer *innen, bei einer Aufbewahrung durch Finder*innen, teilweise nur schwer zu bewerkstelligen wäre, wird die Ablieferung in vielen Fällen vorausgesetzt (z.B. bei Schlüsseln oder Mobiltelefonen).
Erhalte ich Finderlohn?
Der Finderlohn beträgt fünf Prozent von einem Sachwert bis zu 500 Euro sowie drei Prozent von einem darüberhinausgehenden Sachwert. Der Finderlohn für Tiere beträgt 3 Prozent.
Da es sich bei Finderlohn jedoch um eine privatrechtliche Forderung handelt, wird dieser nicht vom Fundbüro vereinnahmt.
Erhalte ich Ersatz für meine Aufwendungen?
Sofern Finder*innen Kosten für die Verwahrung, Erhaltung oder Überbringung der Fundsache entstehen, können diese von der empfangsberechtigten Person zurückgefordert werden.
Da es sich bei dem Ersatz von Aufwendungen jedoch um eine privatrechtliche Forderung handelt, wird dieser nicht vom Fundbüro vereinnahmt.
Ab wann erwerbe ich das Eigentum an der Fundsache?
Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes, bei der zuständigen Behörde, erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter bekannt geworden ist.
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß Nr. 46 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport, beträgt die Verwaltungsgebühr 3 % des Wertes, mindestens jedoch 10 Euro.
Über die Website www.fundbürodeutschland.de haben Sie die Möglichkeit, nach verlorenen Gegenständen zu suchen. Alle beim Fundbüro Bruchköbel abgegebenen Gegenstände werden unmittelbar erfasst und hier bekanntgemacht. Sobald Eigentümer*innen zugeordnet werden können (z.B. durch Ausweise in Geldbörsen), erfolgt keine öffentliche Bekanntmachung, sondern eine direkte Benachrichtigung.
Falls der verlorene Gegenstand noch nicht abgegeben wurde, können Sie hier eine Online-Verlustanzeige aufgeben. Im Falle einer späteren Abgabe, erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung. Die ausführliche Beschreibung verlorener Gegenstände sowie genaue Angaben über Tag und Ort des Verlustes helfen dabei, Fundsachen besser zuordnen zu können.
Hinweis:
Da Gemarkungsgrenzen teilweise nur schwer auszumachen sind, werden Fundsachen oftmals auch in Fundbüros umliegender Kommunalverwaltungen abgegeben. Wir empfehlen daher, auch die Bekanntmachungen weiterer in Frage kommender Fundbüros zu überprüfen bzw. Ihren Gegenstand dort anzufragen.
Wenn Sie einen Gegenstand finden, so ist dieser Fund nach § 965 Absatz 2 BGB unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Einer Fundanzeige bedarf es jedoch nur, wenn der Gegenstand einen Wert von über 10,00 € hat.
Eine Online-Fundanzeige können Sie hier abgeben. Bitte beachten Sie, dass es in vielen Fällen zu Rückfragen kommen kann. Wir bitten daher um die vollständige Angabe Ihrer Kontaktdaten.
Umgang mit aufgefundenen oder entlaufenen Haustieren
Sollten Sie ein Haustier vermissen oder sollte Ihnen eines zugelaufen sein, kommen Sie bitte unmittelbar auf uns zu. Wir werden schnellstmöglich alle erforderlichen Schritte veranlassen.
Zur Sicherstellung des Tierwohles, arbeiten wir in diesen Fällen eng mit dem Tierschutz zusammen und bitten darum, von eigeninitiativem Handeln abzusehen (Onlineaufrufe ausgenommen).
Nächster Termin:
Der nächste Termin wird etwa sechs Wochen vor der Versteigerung öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Bitte beachten Sie die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bruchköbel.