Stadt Bruchköbel. - Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zum Böllerverbot ist auch der Main-Kinzig-Kreis vom Verbot zur dringenden Empfehlung übergegangen, auf Feuerwerk zu verzichten. Die explizite Erlaubnis zum Böllern auf Privatgrund haben aber nur die beiden Kläger. Die Stadt Bruchköbel kann sich deswegen nur weiter dem Aufruf des Main-Kinzig-Kreises anschließen, dieses Jahr freiwillig auf Feuerwerk zu verzichten.


